Präzedenzentscheid in NRW: Städte werden entlastet

Insgesamt 24 Gemeinden in NRW hatten für die Einhaltung des Konnexitätsprinzips geklagt - mit Erfolg. Laut dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster am Dienstag müssen die Kommunen nicht länger allein für den milliardenteuren Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung aufkommen, der Landesgesetzgeber muss einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Ausgaben schaffen.
Derzeit liegt die Quote der U3-Betreuung in Mülheim bei etwas über 15 Prozent. Bis 2013 soll das Angebot eine Quote von 32 Prozent erfüllen. „Natürlich ist die Betreuung wünschenswert“, bestätigt Stadtsprecher Volker Wiebels. Aber eben auch sehr kostspielig.
Der Eigenanteil der Stadt für Um- und Ausbauten der städtischen Einrichtungen liegt bei fünf Millionen Euro. In 2010 wurden bereits 3 Millionen Euro ausgegeben, jeweils eine weitere Million ist für 2011 und 2012 verplant. Und auch die Betriebskosten steigen, schließlich müsse mehr Personal beschäftigt werden. Der Eigenanteil liegt zurzeit bei 3,3 Millionen Euro, in 2013 soll er sich auf 6,3 Millionen Euro erhöhen.
Der Bund unterstützt den Ausbau bundesweit mit vier Milliarden Euro, zudem werden acht Milliarden Euro für den Mehrbedarf veranschlagt.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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