Coronaregeln in städtischen Gebäuden von Mülheim
Weiter Maskenpflicht und 3-G-Regel

In den städtischen Gebäuden Mülheims gilt weiterhin die Maskenpflicht. | Foto: Daniel Magalski
  • In den städtischen Gebäuden Mülheims gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Foto: Daniel Magalski
  • hochgeladen von Antje Geiß

Die Stadt Mülheim macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und behält die 3-G-Regel für Besucher weiterhin bei. Diese müssen in städtischen Gebäuden  geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis erbringen.

Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Grundlage dieser Regel ist die SARS-CoV-1-Arbeitssschutzverordnung, aufgrund derer jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsanalyse entscheiden muss, ob und in welcher Art Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu treffen sind.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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