Sauberkeit (Teil 9)
Die Mitarbeiter der MEG leisten Sisyphus - Arbeit !
oder
Reinigungsfahrten in der Endlos - Schleife.
Momentaufnahmen der Containerstandorte vom 16.05.16;
hier: Papenbuschstr.,
Eppinghofer- /Parallelstr.,
Charlottenstr.,
Zinkhüttenstr.
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen (Auszug)
Vergehen
Abfall des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, gelagert oder abgelagert (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten, Vergraben oder Verbrennen)
unbedeutende Produkte (z.B. Pappbecher oder -teller, Taschentuch, Zigarettenschachtel, Inhalt eines Aschenbechers, Bananenschalen), flüssige Abfälle bis 0,5 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.) 10 - 25 € Bußgeld
mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (z.B. Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke), flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter (z.B. Farbreste, Spülmittel, etc.) 25 - 80 € Bußgeld
Autor:Joachim Wach aus Mülheim an der Ruhr |
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