Änderungen bei Bußgeldern ab sofort in Kraft
Parken auf Gehwegen wird jetzt richtig teuer

Vorsicht, Radar! Foto: Archiv

Seit Dienstag, 28. April, sind einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalogverordnung in Kraft getreten. Ziele sind laut Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Klimaverträglichkeit.

Dabei kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der Geldbußen: Das verbotswidrige Parken auf Gehwegen zum Beispiel kostete bisher 20 Euro, jetzt werden 55 bis 100 Euro fällig. Raser müssen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h bereits mit einem Fahrverbot rechnen, innerhalb geschlossener Ortschaften reichen bereits Überschreitungen von mehr als 21 km/h für ein Fahrverbot.
In verkehrsberuhigten Bereichen ist übrigens nur Schrittgeschwindigkeit in Höhe von 6 km/h zulässig, die „kritische“ Überschreitungsgrenze für ein Fahrverbot ist da schnell erreicht. Eine Übergangszeit für die neuen Regelungen gibt es übrigens nicht, ab sofort also wird’s teurer.
Weitere Infos sind beim Bundes-Verkehrsministerium unter www.bmvi.de/DE/Home/home.html abrufbar.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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