Ausnahmen für Umweltzonen beantragen

Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen (IHK) weist darauf hin, die zum 31. Dezember auslaufenden Ausnahmegenehmigungen für den Kraftfahrzeugverkehr in den Umweltzonen des Ruhrgebietes können ab sofort bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden.
Diese Übergangsregelung hat die nordrhein-westfälische Landesregierung per Erlass angeordnet. „Nun besteht Planungssicherheit für die Unternehmen im ersten Halbjahr 2011“, so die IHK.
Die IHK Essen hatte sich gemeinsam mit den übrigen IHKs im Ruhrgebiet für eine Übergangsregelung eingesetzt. Die IHK rät den Unternehmen, jetzt schnellstmöglich einen Antrag zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden zu stellen, um auch nach dem 31. Dezember problemlos in den Umweltzonen des Ruhrgebietes fahren zu können. Voraussetzung ist, dass Unternehmen schon über eine bis zum Jahresende gültige Ausnahmegenehmigung verfügen.
Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres entfallen dann endgültig alle bisherigen Ausnahmeregelungen. Sie sollen nach IHK-Informationen abgelöst werden durch eine sogenannte „Fuhrparkregelung“, mit der Unternehmen begünstigt werden, die ihren Fuhrpark schrittweise durch Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung an die Kriterien der Umweltzone anpassen.
Für Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen können dann zwar auch weiterhin für einzelne nicht umweltzonengerechte Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn im Gegenzug eine bestimmte Anzahl des Unternehmensfuhrparks die Kriterien zur Einfahrt in die Umweltzone erfüllt.
Darüber hinaus, so die IHK, haben Unternehmen ab dem 1. Juli 2011 im Einzelfall nur noch die Möglichkeit, eine sogenannte Härtefallregelung für sich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Nachweis, dass die vorhandenen Fahrzeuge technisch nicht um-/nachrüstbar sind und die Beschaffung von umweltzonengeeigneten Ersatzfahrzeugen zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führen würde, teilt die IHK mit.
Nähere Informationen erhalten IHK-zugehörige Unternehmen bei Thorsten Jessen unter ( 0201 1892 281.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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