(Klein)Anlegerschutz, Renditesicherung oder?

Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes im Kabinett durch SPD Minister Maas vorgelegt.

Auslöser des nun vorgelegten Kleinanlegerschutzgesetzes ist und war für alle deutlich der Fall Prokon als größte Einzelinsolvenz mit den meisten Beteiligten. So wird getitelt PROKON-Gesetz. Es wurden Renditen nicht nur in Aussicht gestellt auch gezahlt, die deutlich über dem für sichere Anlagen üblichen Niveau von 6% lagen. Obwohl die eingeworbenen Gelder zu einem erheblich Teil mittelfristig und langfristig investiert wurden, wurde eine kurzfristige Rückzahlung der Anlagen zugesichert und dies an Banken vorbei. - D u r f t e --d i e s -- g u t g e h e n ?-

Dieses Geschäftsmodell konnte nur so lange fortgeführt werden, wie immer neue Anleger bereit waren, Gelder zu investieren und so den kurzfristigen Abzug von Anlagen auszugleichen. Prokon floss so in kürzester Zeit so viel Kleinkapital zu, dass C. Rodbertus Projekte außerhalb der Erzeugung regenerativer Energie unterstützte.

Wer sich näher mit dem Fall Prokon beschäftigt, wird erkennen, dass die Genussrechtsinhaber von Prokon keinen größeren Schaden erleiden werden, wie Investoren in Aktien. Investoren von Aktien sollen nicht geschützt werden. Geschützt wird aber auch nicht vor Banken- und Investmentinstituten, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zu investieren. Operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die nicht den Weg über die Banken oder Börsen gehen, werden gezügelt.

Änderung des Vermögensanlagengesetzes

• Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (crodwfunding) bis 1 Mio Pro Anteil max. 1.000 €
• Befreiungen für soziale und gemeinnützige Projekte bis 1 Mio Rendite Hypothekenpfandbrief
• Laufzeit von Vermögensanlagen von mindestens 24 Monaten
• Nicht zugelassene Vermögensanlagen (Nachschusspflicht).

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen fortbestehende Regelungslücken im sogenannten Grauen Markt geschlossen werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen.

Sollen Banken, Investmentgesellschaften und Großinvestoren geschützt werden; es hat den Anschein, die größten Verluste werden den Kleinanlegern durch falsche Bankberatungen abverlangt? Ob der Schutz von Anlegern weiter verbessert und damit das Risiko von Vermögenseinbußen vermindert wird, bleibt abzuwarten.

Ist die Wortwahl - Anlegerschutzgesetz - zu vollmundig?

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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