Umzug steht in Kürze an

Helmut B., der Sexualstraftäter, der in der zum Therapiezentrum umgebauten JVA untergebracht werden soll, wird wohl auch in Kürze einziehen. Das bestätigte Christoph Meinerz, Sprecher des Gesundheistministeriums NRW. Wann der genaue Termin ist, wollte er allerdings nicht benennen. Die Angst vor möglichem Medienrummel ist zu groß, denn „auch die Person selbst muss geschützt werden.“ Fest steht, ab morgen, Donnerstag, 15. September, ist die „Anstalt“ betriebsbereit.
Für den Anwalt des noch in einer Essener Forensik untergebrachten Straftäters, Peter Guttmann, ist die Ankündigung des Umzugs komplett neu. „Das ist das erste was ich höre“, sagte er. Doch fügt er hinzu, dass es auch nicht üblich sei, Rechtsvertreter über mögliche Verlegungen in Kenntnis zu setzen. Aber auch wenn sein Mandant nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThuG) untergebracht werde, stehe noch immer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur eingereichten Beschwerde und dem Eilantrag aus, über den die Unterbringung aufgehoben werden könne.
„Bisher steht fest“, so der Jurist, „dass am 23. September eine Anhörung meines Mandanten vor dem Landgericht Regensburg stattfindet, bei der sich mein Mandant zur Sache äußern wird.“
Guttmann glaubt indes nicht, dass seine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat: „Das Bundesverfassungsgericht wird versuchen, ThuG zu halten.“ Denn wenn nicht, müsse die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wieder neu überdacht werden. Damit könne sich die ganze Sache möglicherweise zur Endlosschraube entwickeln, was sicher nicht gewollt sei.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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