Tägliches Impfangebot
Impfzentrum diese Woche täglich von 12 bis 20 Uhr geöffnet

Das Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle ist diese Woche täglich von 12 bis 20 Uhr geöffnet.  | Foto: Symbolbild
  • Das Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle ist diese Woche täglich von 12 bis 20 Uhr geöffnet.
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Das Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle, Goebenstraße 148, weitet in der kommenden Woche seine Öffnungszeiten aus. Es ist von heute, Montag, 16. August, bis einschließlich Sonntag, 23. August, täglich von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Wichtig: Bestehen bleibt die Regelung, dass sich mittwochs und samstags dort auch Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren ohne vorherige Terminvergabe impfen lassen können.
Um längere Wartezeiten am Impfzentrum zu vermeiden, sollten Impfwillige Folgendes beachten:

1. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen festen Impftermin zu vereinbaren. Terminbuchungen sind über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein möglich: online über termin.corona-impfung.nrw/home sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer für das Rheinland: 0800 116 117 01.

2. Wer bereits einen Termin hat, sollte diesen unbedingt auch einhalten und nicht zu einem anderen Zeitpunkt ins Impfzentrum kommen.

3. In ihren Praxen bieten Hausärzte und Kinderärzte ebenfalls Impfungen an.

Impfungen für Menschen ab 16 Jahren
Alle interessierten Bürger ab 16 Jahre werden mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) geimpft. Gleichzeitig wird ein Termin für die Zweitimpfung vereinbart. Mitbringen müssen die Impfwilligen ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis) und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis. Um Wartezeiten im Impfzentrum möglichst gering zu halten, wird darum gebeten, idealerweise die beiden Dokumente „Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung“ und „Anamnese- und Einwilligungsbogen“ ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Die Links zu den Dokumenten finden Sie auf der Seite www.oberhausen.de/impfen.

Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren
Zur Impfung muss die schriftliche Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen mitgebracht werden. Es genügt, wenn nur eine erziehungsberechtigte Person das Kind/die Jugendliche/den Jugendlichen dann in der Halle begleitet. Den Link zur Einwilligungsbescheinigung finden Sie auf der Seite www.oberhausen.de/impfen. Eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten erfolgt durch einen anwesenden Kinderarzt oder eine Kinderärztin im Impfzentrum.

Weitere Infos gibt es unter anderem auf www.oberhausen.de/impfen .

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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