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Lärmaktionsplan liegt aus

Symbolbild Benjamin Thorn/Pixelio | Foto: Lokalkompass
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Die Belastung durch Lärm ist in Städten und Ballungsräumen weiterhin eines der größten Umweltprobleme. Es besteht akuter Handlungsbedarf, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet, auf deren Grundlage Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen sind, die Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung enthalten. Für Oberhausen wurden bereits zwei Lärmaktionspläne durch den Rat der Stadt beschlossen. Die Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung liegen bereits seit dem ersten Lärmaktionsplan bei 65 dB(A) für den 24-Stunden-Wert und bei 55 dB(A) für den Nachtwert. Dabei orientiert man sich an den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung, die ab diesen Werten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ermittelt hat. Aufgrund des Umfangs und der Aktualität des Lärmaktionsplans 2017 (viele Maßnahmen sind noch in der Umsetzung) soll keine Neuaufstellung eines Lärmaktionsplans, sondern entsprechend den Anforderungen des Landes eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans erfolgen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde als Ergänzung des Lärmaktionsplans 2017 enthält somit noch insgesamt 27 Maßnahmenbereiche des Vorgängerplans und acht neue Maßnahmenbereiche.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Interessierten soll die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde noch bis zum 13. Dezember auf der Internetseite der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de/laermaktionsplan-2022 oder direkt im Technischen Rathaus Sterkrade, Raum B607, nach Anmeldung unter Tel. 0208/8253576 eingesehen werden. Weitere Anregungen und Hinweise können entweder direkt vor Ort, per E-Mail an laerm@oberhausen.de oder per Post an Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen, eingereicht werden. Die geltenden Corona-Vorschriften sind zu beachten.
Alle bis zum 13. Dezember 2021 eingegangenen Hinweise werden im Anschluss durch das Gutachterbüro geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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