Kanal-TÜV-Dichtheitsprüfung „»Wir werden keine Ruhe geben, bis das geregelt ist.«“

Situation in Havixbeck (Skizze).  Auch der Leitungsabschnitt zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. | Foto: Roland Schmidt, Sprecher der BI Havixbeck-Hohenholte
  • Situation in Havixbeck (Skizze). Auch der Leitungsabschnitt zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
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Bürgerinitiative „ Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte“

AKTUELLE INFORMATIONEN

Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist entgegen
der überwiegenden Meinung in der Bevölkerung immer noch
nicht vom Tisch. Aufgrund der landesweiten, massiven Proteste
hat die Landesregierung den umstrittenen § 61a des Landeswasser-
Gesetzes zwar außer Kraft gesetzt bzw. gestrichen, wird aber in
einer neuen Rechtsverordnung dann eine hoffentlich bürger-
freundliche Lösung vorlegen.

Wie ist der derzeitige Sachstand?

In dem vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung ist geregelt,
dass nur noch innerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden
soll. Häuser, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, sind bis
spätestens zum 31. Dezember 2015 zu prüfen. Dieses Datum gilt
auch für Industrie- und Gewerbebetriebe die vor dem 1. Januar
1990 errichtet wurden. Alle anderen gewerblichen und privaten
Gebäude innerhalb von Wasserschutzgebieten müssen erstmals
bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Analog sind hiervon
auch alle Gebäude der öffentlichen Hand (Rathäuser, Schulen etc),
soweit sie in Wasserschutzgebieten liegen, betroffen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten orientieren sich die Prüf-
Pflichten am sogenannten Gefährdungspotential. Gewerbebetriebe,
die industrielle oder gewerbliche Abwässer einleiten, sind bis
spätestens 31. Dezember 2020 verpflichtet, ihre Abwasseranlage
prüfen zu lassen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen
wird keine landesweit geltende Erstprüfpflicht vorgegeben. Der
private Grundstücksbesitzer hat aber die Funktionsfähigkeit seiner
Abwasserleitung laut den geltenden Regeln der Technik sicherzu-
stellen. Die jeweiligen Gemeinden können aber von ihrer
Satzungsermächtigung Gebrauch machen und eigene Vorschriften
erlassen.

Welche Auswirkungen hat der Entwurf der Rechtsverordnung
auf die Gemeinde Havixbeck ?

In der Gemeinde Havixbeck bestehen derzeit keine Wasserschutz-
Gebiete und es ist unseren Wissens auch nicht beabsichtigt solche zu
errichten. Dies bedeutet, dass private Hausbesitzer derzeit keine
Fristen auferlegt bekommen und auch keiner Erstprüfpflicht nachkommen müssen. Alle Gewerbebetriebe, die industrielle oder
gewerbliche Abwässer in die Kanalisation einleiten, sind spätestens
bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.
Spätestens mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung muss die
Gemeinde Havixbeck ihre Abwassersatzung anpassen.

Welche Erwartungen haben die von der Bürgerinitiative
„ Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte“ vertretenen Bürger
an Rat und Verwaltung der Gemeinde Havixbeck ?

Mit der anstehenden Änderung der Abwassersatzung sollte künftig auch geregelt werden, dass die im Straßenraum befindlichen Grundstück-Anschlussleitungen in Zukunft von der Gemeinde Havixbeck im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal
(SüV - Kanal) mit überwacht, geprüft und gegebenenfalls saniert
werden. Die dafür entstehenden Kosten sind über die Abwasser-
Gebühr umzulegen. Prof. Dr. H. Hepcke hat hierzu in seinem vielbeachteten Vortrag am 10. Januar 2013 ausführlich referiert und
die entstehenden Kosten mit 4 – 8 Cent p.a./cbm Abwasser beziffert.
Diese Lösung wird im übrigen auch in der Rechtsverordnung angesprochen, mittlerweile auch vom Städte- und Gemeindebund
begrüßt und schon seit vielen Jahren laut einer Umfrage von der
Bürgerinitiative „Alles dicht in NRW“ von mehr als 50% der Kommunen in NRW praktiziert.

„»Wir werden keine Ruhe geben, bis das geregelt ist.«“
Roland Schmidt, Sprecher der BI Havixbeck und Hohenholte

Zur Klarstellung:

Hiermit sind nicht die Leitungen unter dem Haus oder auf dem Privatgrundstück gemeint, sondern ausschließlich die Leitung von der Grundstücksgrenze (Kontrollschacht) bis zum Hauptkanal. Die auf dem Grundstück befindlichen Leitungen sind weiterhin in Verantwortung des Grundstückseigentümers und müssen von ihm auf ihre Funktionsfähigkeit überwacht werden. Im Schadensfall gehen die Prüf- und Sanierungskosten dann wie bisher zu seinen Lasten.

Zusammenfassung


Die Landesregierung strebt mit der Rechtsverordnung eine bürgerfreundliche Lösung an und wird deshalb per Satzungs-
Ermächtigung die Entscheidungen an die jeweilige Kommune delegieren. Die im Rat der Gemeinde Havixbeck vertretenen
Parteien haben jetzt die Möglichkeit eine wirklich bürger-
freundliche Abwassersatzung für Havixbeck umzusetzen und
sollten deshalb entsprechende Anträge im Rat stellen. Die
Bürgerinitiative ist hierbei – wenn erwünscht – auch gern
bei den Formulierungen behilflich oder vermittelt entsprechende Fachleute zur Abfassung der neuen Satzung.
Wir meinen, dass dies im Hinblick auf die im Frühjahr 2014
anstehenden Kommunalwahlen für alle Parteien eine entscheidende
Aufgabe sein dürfte.

V.i.S.d.P. Roland Schmidt, Sprecher der BI Havixbeck-Hohenholte
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Do., 08.08.2013

Initiative fordert bürgerfreundliche Lösung bei Dichtheitsprüfung

Westfälische Nachrichten

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Havixbeck/Initiative-fordert-buergerfreundliche-Loesung-bei-Dichtheitspruefung-Gemeinde-ist-jetzt-am-Zug
--------------------------------------------------------------------------

Lesen und unterzeichnen Sie auch unsere Petition:

http://protest.alles-dicht-in.de/

Forderungen an die Abgeordneten und Umweltminister der Länder und des Bundes:

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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