Jobcenter zahlt höhere Mieten

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Quelle: Rheinische Post vom 22.07.2018 Bericht von BernfriedPaus

Peter Tullius (SPD) ist zufrieden. Die Sätze für Mieten in Rheinberg wurden angehoben.

Peter Tullius,SPD-Vorsitzender des Ortsvereins Rheinberg

RHEINBERG | Immer wieder hat SPD-Vorsitzender Peter Tullius die Sätze zur Anrechnung von Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger in Rheinberg durch die Job-Center als zu niedrig kritisiert. Immer wieder sei er beim Kreis Wesel vorstellig geworden. Der habe nun – nach beinahe sechs Jahren – reagiert und die Sätze für die sogenannte Bruttokaltmiete angehoben. Tullius ist zufrieden. Auch weil die Flexibilität möglich scheint, sinkende Nebenkosten durch sanierten Wohnraum mit einer höheren Miete, die dann über dem Satz läge, zu verrechnen.

Zum Hintergrund: Tullius hatte argumentiert, dass die Sätze, die Jobcenter oder Sozialamt anerkannt hatten, an der Mietwirklichkeit in der Stadt Rheinberg vorbeigingen. „Bei der Analyse, die zu den Sätzen von 2012 geführt haben, sind zu wenige Vermieter befragt worden“, meint Tullius, „auch einige der großen Vermieter nicht.“ So hätten die Sätze der Realität auf dem Mietermarkt in der Stadt nicht gespiegelt.

Das habe der Kreis Wesel nun anerkannt, die Mieten zielgenauer abgefragt und die Sätze entsprechend angepasst. Bislang wurden in Rheinberg – wie in Hünxe, Schermbeck und Wesel – für eine Person 345 Euro, für zwei 422,50 Euro, für drei 500 Euro, für vier 616,55 Euro und für fünf Personen 661,10 Euro – jede weitere Person 90,37 Euro anerkannt.

Nun gehört Rheinberg in den Jobcentern mit den Nachbarn Alpen, Sonsbeck und Xanten in einen Topf. Die Sätze sehen bei der maximalen Bruttokaltmiete für ein bis fünf Personen nun wie folgt aus: 372,50 Euro (plus 27,50 Euro), 482,95 (plus 60,45 Euro), 588,80 Euro (plus 88,80 Euro), 691,60 Euro (plus 75,05 Euro) und 786,50 Euro (plus 125,40 Euro) - jede weitere Person 107,25 Euro (plus 17,88 Euro).

Als positiv bewertet der SPD-Politiker ein Schreiben des Sozialministeriums, das bei der Prüfung der Angemessenheit einer Miete für Harz-IV-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfe Kaltmiete und Heizkosten – es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Töpfe – künftig gemeinsam betrachtet werden können. Tullius begrüßt die neue Flexibilität: „Bisher mussten Bezieher von Sozialleistungen oft ihre Wohnung verlassen, wenn die saniert worden ist und dann die Miete angehoben wurde.“ Nun könne die Ersparnis an Energiekosten in die Gesamtbetrachtung einfließen. Das führe zu mehr Gerechtigkeit, so Tullius: „Ich bin gespannt, wie der Kreis diese Möglichkeit umsetzt.“

Autor:

Wilhelm Dibowski aus Rheinberg

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