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Änderungen bei Maskenpflicht an oberirdischen Haltestellen

In vielen Städten müssen seit heute an Haltestellen „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden. | Foto: Hank Williams auf Pixabay
  • In vielen Städten müssen seit heute an Haltestellen „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden.
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In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1), müssen laut aktueller Corona-Schutzverordnung seit heute , 21. Juni, an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden. An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden bleibt es bei der Maskenpflicht.

Die Maskentragepflicht gilt - wie bisher - für Personen ab 6 Jahren. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Wer ist von der Plicht ausgenommen?

Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind - wie bisher - Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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