amtliche Auflagen

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Natur + Garten
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Vogelgrippe: Zier- und Zuchtgeflügel-Bestände müssen den Behörden gemeldet werden!

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Nähere Informationen zur Meldung erteilt das Veterinäramt des Kreises Wesel unter den Telefonnummern 0281 - 207 7021 oder - 7022. Informationen und ein Anmeldeformular werden zudem auf der Homepage der Tierseuchenkasse http://www.tierseuchenkasse.nrw.de bereitgestellt....

  • Wesel
  • 04.01.17
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