Bußgeldverfahren

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Politik
Der Verkauf von Feuerwerk an Privatleute ist in diesem Jahr verboten, um die Krankenhäuser zu entlasten. Die Stadt Emmerich kündigte Kontrollen an, damit das Verbot auch eingehalten wird. Ein Abbrennverbot gilt für belebte Straßen und öffentliche Plätze. | Foto: Patrick Jost

Ziel des Bundes ist es Unfälle mit Feuerwerkskörpern zu reduzieren
Überlassungsverbot für Feuerwerk wird kontrolliert

Üblicherweise ist der Feuerwerksverkauf im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember eines Jahres in den der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigten Verkaufsstellen erlaubt. Für das Jahr 2020 jedoch hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit einer Änderung des § 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein generelles Überlassungsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher ausgesprochen. Somit ist der Verkauf einschließlich Versandhandel sowie Auslieferung und Abholung...

  • Emmerich am Rhein
  • 28.12.20
  • 1
Politik

Feuerwerk: Gar keine Kontrollen möglich

Ja, es hat auch in Gladbeck kräftig gekracht und gerummst. Auch an den Tagen, an denen der Gesetzgeber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gar nicht erlaubt. Auf das Verbot hatte auch die Stadt Gladbeck hingewiesen und auf das Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, das bei Verstößen droht. Wer nun gedacht hat, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Jahreswechsel verstärkt Kontrollen in Sachen "Feuerwerk" durchführen würden, liegt aber völlig falsch: In der Woche zwischen Weihnachten und dem Neujahr...

  • Gladbeck
  • 03.01.17
  • 2
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