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Ratgeber
Das Gelsenkirchener Finanzamt informiert alle Eigentümer und Eigentümerinnen darüber, dass die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer nun beginnt. Symbolfoto: Pexels.

Finanzamt Gelsenkirchen informiert
Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Gelsenkirchen. Die Feststellungserklärung ist bis Montag, 31. Oktober, bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER...

  • Gelsenkirchen
  • 09.07.22
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