Gerichtsurteile

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Ratgeber
In der Moerser Innenstadt wird die Maskenpflicht ausgesetzt. | Foto: LK

Situation wird bei Beendigung des Lockdowns neu beurteilt
Maskenpflicht in der Fußgängerzone ausgesetzt

Die Stadt Moers setzt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in der Innenstadt aus. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten sowie für geschlossene Räume wie Supermärkte, Busse und Bahnen, Arztpraxen, Kirchen, Moscheen sowie das Rathaus gilt nach wie vor. Dort müssen medizinische Masken (OP-Masken oder Standards FFP2 und KN95) getragen werden. Den Hintergrund für die Entscheidung bilden zwei aktuelle Gerichtsurteile. Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte ein Eilantrag gegen die...

  • Moers
  • 12.02.21
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