Reiseverbote für Erwerbslose im Märkischen Kreis?
Nur unter ganz bestimmten Auflagen gestattet der Gesetzgeber Hartz IV-Beziehern für 15 Tage die Abwesenheit vom Wohnort. Ansonsten gelten Reiseeinschränkungen wie in der Ex-DDR. Diese sind in der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) festgeschrieben. Zweck des Reiseverbots Genereller Zweck der (alten und neuen) Residenzpflicht des § 7 Abs. 4a SGB II ist es, dem Vorrang der Eingliederung in Arbeit Geltung zu verschaffen und Personen, die sich dem unerlaubt entziehen, von Leistungen auszuschließen (vgl....