Kartenführerschein

Beiträge zum Thema Kartenführerschein

Ratgeber
Jetzt im Technischen Rathaus in Sterkrade alten Führerschein austauschen.  | Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Alten "Lappen" loswerden
Führerscheinumtausch im Rathaus Sterkrade

Die bundesweit geltende Frist zum Umtausch des Führerscheins für die 1953 bis 1958 Geborenen endete bereits am Mitte Januar, jetzt neigt sich auch die sechsmonatige Verlängerungsfrist dem Ende entgegen. Die Stadt bietet daher ab Montag, 2. Mai, als zusätzlichen Service die Möglichkeit, auch im Technischen Rathaus in Sterkrade, Bahnhofstraße 66, einen Antrag auf den Führerscheintausch zu stellen. Das Büro im Gebäudeteil D liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar. Mitzubringen und...

  • Oberhausen
  • 29.04.22
LK-Gemeinschaft
Die Umtauschpflicht für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert. | Foto: Symbolfoto

Führerschein-Umtausch aktuell
Frist für Geburtsjahre 1953 bis 1958 verlängert

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine - egal ob grau, rosa oder Karte - müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18. Januar 2033 besteht. Die Umtauschpflicht für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953...

  • Wesel
  • 31.01.22
Ratgeber
Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. | Foto: Symbolfoto: Rainer Sturm/pixelio.de

Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen sich sputen
Führerschein-Umtausch beantragen im Kreis Mettmann

Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Das heißt nun nicht, dass alle den Umtausch "von heute auf morgen" erledigen müssen. Damit nicht alle Führerscheininhaber auf einmal die Straßenverkehrsämter stürmen, wurde in...

  • Velbert
  • 13.12.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.