Schonzeit

Beiträge zum Thema Schonzeit

Natur + Garten
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Balve. Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können eine...

  • Balve
  • 12.02.23
Ratgeber
Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. | Foto: Stadt Essen/ Elke Brochhagen

Schonzeit für Gehölzschnitte beginnt am 1. März
Hobbygärtner aufgepasst!

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt dann bundesweit die gesetzliche Schonzeit. Heckenschere und Co. dürfen dann nicht mehr zum Einsatz kommen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es demnach verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Auch sich auf den Stock zu setzen oder das Beseitigen...

  • Essen
  • 17.02.21
Ratgeber

Vom 01. März bis 30. September haben Sträucher und Hecken Schonzeit

Gartenfreunde aufgepasst: Im o.g. Zeitraum besteht eine Schonzeit für Gehölze (und ihre Bewohner). Lediglich in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres ist es erlaubt, Hecken und Gehölze zu beschneiden. Ansonsten ist es lediglich erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen. Diese Maßnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass keine Vögel in der betreffenen Hecke Nester bauen oder schon brüten. Einzelbäume im Hausgarten fallen nicht unter die genannte...

  • Hilden
  • 05.02.13
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