Schonzeit

Beiträge zum Thema Schonzeit

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Balve. Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können eine...

  • Balve
  • 12.02.23
Ratgeber
Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. | Foto: Stadt Essen/ Elke Brochhagen

Schonzeit für Gehölzschnitte beginnt am 1. März
Hobbygärtner aufgepasst!

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt dann bundesweit die gesetzliche Schonzeit. Heckenschere und Co. dürfen dann nicht mehr zum Einsatz kommen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es demnach verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Auch sich auf den Stock zu setzen oder das Beseitigen...

  • Essen
  • 17.02.21
Natur + Garten

"Schonzeit" Schutz seltener Arten beachten

KREIS METTMANN. Regelmäßig zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind. In diesem Zusammenhang macht die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann außerdem auf hier lebende, besonders streng geschützte Tierarten und damit verbundene Artenschutzregelungen aufmerksam. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der „Schonzeit“ jederzeit. Beispielsweise seltene...

  • Velbert
  • 19.02.16
Natur + Garten
Rund 170 junge Zander wurden von den Angelexperten Herbert Pallaß, Ralf Strecker und Jürgen Heib am Westufer des Gewässers eingesetzt.
8 Bilder

170 Zander für den Barkenberger See

Der Wulfener Angelsportverein sorgte in diesen Tagen für neuen Fischbesatz im Barkenberger See. Rund 170 junge Zander wurden von den Angelexperten Herbert Pallaß, Ralf Strecker und Jürgen Heib am Westufer des Gewässers eingesetzt. Die kleinen Fische wurden behutsam ins Wasser gelassen und haben nun erst einmal Schonzeit. Der Zander ist ein heimischer Süßwasserfisch, der zur Familie der Barsche gehört und er stellt besondere Ansprüche an die Umweltbedingungen unter Wasser. Zander können...

  • Dorsten
  • 21.11.12
  • 1
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