Sonderregelung

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Aufgrund des erneuten Anstiegs der COVID-19-Infektionszahlen erhalten Ärzte ab sofort die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit telefonisch festzustellen. Foto: AOK

Sonderregelung in der Pandemie
Telefonische Krankschreibungen durch den Arzt wieder möglich

Wegen steigender Infektionszahlen können sich Arbeitnehmer im Kreis Unna bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder bis zu sieben Tagen von ihrem Arzt am Telefon krankschreiben lassen. Das teilte heute die AOK NordWest mit. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 31. Dezember befristet. Eine entsprechende Regelung gab es bereits in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie von Anfang März bis Ende Mai. Kreis Unna. „Die telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist jetzt...

  • Kamen
  • 23.10.20
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