Tarifbindung

Beiträge zum Thema Tarifbindung

Politik
Rückwirkend zum 1. August 2016 gilt für Arbeitnehmer in gastronomischen Betrieben ein Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde. Dieser "Gastro-Mindestlohn" hat auch für Mini-Jobber Gültigkeit. | Foto: Gewerkschaft NGG

Gilt auch für Gladbecker Gastronomie: Mindestlohn steigt auf 9 Euro

Gladbeck. Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer in gastronomischen Betrieben: Rückwirkend ab dem 1. August 2016 gilt für diesen Personenkreis ein Mindestlohne von 9 Euro pro Stunde! Dabei ist es egal, ob man in einer Imbissbude oder einem Sterne-Hotel arbeitet - die Erhöhung um 50 Cent gilt für alle Gastronomie-Arbeitnehmer. Den über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden "Gastro-Mindestlohn" hat die Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten" (NGG) bei den jüngsten Tarifverhandlungen...

  • Gladbeck
  • 30.09.16
  • 3
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