Vereinswechsel - was ist zu beachten.
Wer als Jugend- o. Amateurfußballer noch im Sommer den Verein wechseln möchte, sollte sich bis zum 30. Juni abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Die Abmeldung muss per Einschreiben erfolgen – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist das Datum des Poststempels. Aber auch nach diesem Termin ist ein Wechsel natürlich noch möglich. Spielberechtigt für Pflichtspiele ist man dann mit...