Veterinäramt informiert

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Für Geflügel gilt die Stallpflicht. Darauf weist das Veterinäramt erneut hin. | Foto: Schmälzger

Es gilt eine neue Risikoeinschätzung für Dortmund
Stallpflicht fürs Geflügel

Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 2. April 2021 auch in Dortmund die Aufstallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). Obwohl die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung schon am 2. April in Kraft getreten und dementsprechend veröffentlicht worden ist, haben diese Pflicht noch nicht alle privaten und gewerblichen GeflügelhalterInnen in Dortmund zur Kenntnis...

  • Dortmund-City
  • 26.04.21
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