Die Stadt von ganz oben im Blick

Foto: Ulrich Bangert
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Im Rahmen der Serie „Der Stadtanzeiger will‘s wissen“ stieg Mitarbeiterin Maren Menke mit Schornsteinfeger Axel Stiefeling auf das Dach eines Hochhauses in Velbert.

Nicht nur schwindelfrei, sondern auch sportlich muss man dafür sein, denn ein regelrechter Balanceakt erwartete mich hier in mehreren Metern Höhe. „Achtung nicht daneben treten“, warnt der Schornsteinfeger, für den das Klettern durch Fenster im Obergeschoss oder im Dachgeschoss Routine ist. Über eine Leiter geht es schließlich bis ganz nach oben. Und hier wartet nicht nur der Schornstein, sondern auch eine schöne Aussicht über die Stadt. „Dort steht das BKS-Haus, es ist das höchste Haus in Velbert, wenn ich richtig informiert bin“, so Stiefeling. Aber auch die Fußgängerzone, die Christopeit-Sport-Arena und vieles mehr liegen in meinem Blickfeld. Dank des guten Wetters kann ich bis nach Heiligenhaus schauen.

Mit der nächsten Leiter geht es nun rauf auf den Schornstein und die Arbeit kann beginnen: Mit der so genannten Kehrhaspel gilt es schließlich den Schornstein zu reinigen. „Bei Gasheizungen ist die Reinigung mit diesem modernen Gerät auch von unten möglich“, erklärt Stiefeling, dem die Höhe keine Probleme bereitet. Wenig Bewegungsspielraum und der pfeifende Wind fordern von mir allerdings ein gewisses Maß an Konzentration.
„Zu unseren Aufgaben gehört aber nicht nur das Reinigen der Schornsteine und die Messungen an Heizungen“, so der Nevigeser. „Es gibt auch viel Verwaltungsarbeit.“ So müssen Mängel notiert, Termine vereinbart und Berichte geschrieben werden. Nun, mit Beginn des Jahres 2013, ändert sich zudem etwas - nicht nur für die Schornsteinfeger, sondern auch für die Haus- und Wohnungseigentümer. „Das liegt an der Neuregelung des Schornsteinfegerrechts“, informiert Axel Stiefeling, der ab sofort nicht mehr als Bezirksschornsteinfegermeister, sondern als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bezeichnet werden muss.

„Die Bezirke bleiben zwar alle gleich, die Kunden haben aber ab sofort die Möglichkeit auch andere Schornsteinfegerbetriebe zu engagieren.“ Also je nach Belieben. Dies gelte allerdings nicht für die sogenannten „Hoheitlichen Aufgaben“, also die Feuerstättenschau und das Schreiben des Feuerstättenbescheids. „Dafür ist nach wie vor nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.“
Das Ganze habe Vor- und Nachteile für den Kunden: So könne er sich ab sofort für allgemeine Schornsteinfegertätigkeiten einen Betrieb aussuchen, allerdings bedeute dies auch mehr Eigenverantwortung. „Die Kunden müssen die durch den Feuerstättenbescheid auferlegten Arbeiten fristgerecht und aus eigener Veranlassung ausführen lassen und diese dem bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf einem dafür vorgesehenen Formblatt melden“, erklärt Axel Stiefeling.
Grund für diese Änderung sei eine Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben. Danach werden Schornsteinfegerarbeiten für den EU-weiten Wettbewerb geöffnet.

INFO:
- Bei der Feuerstättenschau wird beurteilt, ob die Betriebs- und Brandsicherheit auch nach eventuellen baulichen Veränderungen oder Schäden, die durch natürlichen Verschleiß und Witterungseinflüssen entstehen können, gegeben ist.
- Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird in einer entsprechenden Bescheinigung - dem Feuerstättenbescheid - dokumentiert, die der Schornsteinfeger dem Kunden aushändigt.
- Bei festgestellten Mängeln gibt der Schornsteinfeger konkrete Handlungsempfehlungen für deren Beseitigung.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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