Gutschein ist kein Freischein

Dass Gutschein nicht gleich Gutschein ist, habe ich kürzlich im Kino erfahren. Dort war ich mit Freunden, wir wollten den neuen Harry Potter in 3D sehen. „Das wird ein günstiger Abend“, freuten wir uns, hatten wir doch noch vier Kino-Gutscheine, die wir einlösen wollten. Es blieb beim Versuch: „Dieser Gutschein kann nicht für 3D-Filme eingelöst werden“, so die Kassiererin. Wir wollten keinen Stau verursachen und schluckten diese Aussage erst einmal. Dann ließ uns das aber doch keine Ruhe, wir waren der Meinung, dass man den Gutschein zumindest anrechnen können müsse und fragten an der Info nach. „Das ist unsere Anweisung“, hieß es dort vom Personal. Seltsam, denn in einer anderen Filiale dieser Kino-Kette habe ich es schon anders erlebt. Der Mitarbeiter ließ sich aber auf nichts ein, zückte auf unser Verlangen hin auch gleich die schriftliche Mitarbeiter-Anweisung - was uns zeigte, dass wir wohl nicht die ersten waren, die sich darüber beschwerten. Der Sinn dieser Anweisung erschließt sich mir nicht: Kunden verärgern? Und wofür?

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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