Feuerwerk: Schön und gefährlich

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Den 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor.
Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus, zumeist verursacht durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Eine besondere Gefahr stellen nicht geprüfte Knallkörper dar, seien sie nun illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt. Weil vor allem Minderjährige von Feuerwerk fasziniert sind, sollten Erwachsene mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer selber umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern. Allein in Berlin zählt die Feuerwehr an Silvester Jahr für Jahr über 500 Verletzte.
Deshalb gibt die Feuerwehr Velbert Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Jugendliche unter 18 Jahren sollten nicht damit hantieren.
-Die Gebrauchshinweise der Hersteller müssen unbedingt beachtet werden. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Feuerwerkskörper sollten nur dort gezündet werden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist untersagt. Zudem gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Örtliche Regelungen beachten!
- Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Feuerwerkskörper dürfen nicht blindlings weggeworfen werden – ein „No Go“ ist das Zielen auf Menschen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten niemals noch einmal angezündet werden.
- Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper selbst hergestellt werden. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügen.
- Feuerwerkskörper müssen so aufbewahrt werden, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Feuerwerk darf niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, getragen werden.
- Die Wohnung muss in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Dazu Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen geschlossen halten!.
- Bei einem Brand oder Unfall sollte sofort der Notruf 112 gerufen werden. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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