Zur neuen Saison auch in den Amateurligen: Spielsperre nach fünf gelben Karten!

Was im Profi-Fußball seit Jahren gilt, soll nun auch bei den Amateuren für mehr Fair-Play auf den heimischen Sportplätzen sorgen: Die jeweils fünfte gelbe Karte zieht im westfälischen Seniorenfußball künftig eine Spielsperre nach sich.

Möglich macht dies eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), die der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) am 18. Juni in seinen Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht hat. Laut Paragraph 9 der RuVO ist es dabei den drei westdeutschen Landesverbänden überlassen, die Spielsperre nach der jeweils fünften gelben Karte einzuführen.

„Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird die Änderungen bereits zur neuen Saison in allen Seniorinnen- und Seniorenklassen umsetzen“, kündigt Reinhold Spohn an. Der Vorsitzende des westfälischen Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) hatte sich als Mitglied im WFLV-Fußballausschuss für die Spielsperre stark gemacht. Bislang blieben gelbe Karten im Amateurfußball gänzlich folgenlos.

Geringer Aufwand

Bereits in der vergangenen Saison hat der FLVW im Seniorenbereich die Spielsperre nach gelb-roter Karte eingeführt. Der administrative Aufwand für Vereine, Schiedsrichter und Funktionäre ist dabei gering. Dank des flächendeckend eingeführten Elektronischen Spielberichts können persönliche Strafen problemlos nachgehalten werden. „Wir möchten durch die neue Regelung die Kartenflut eindämmen“, hofft Reinhold Spohn auf ein Umdenken und mehr Fairplay auf den westfälischen Fußballplätzen.
Paragraph 9 der Rechts- und Verfahrungsordnung (RuVO) des WFLV im Wortlaut

㤠9 Automatische Sperre
Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächstfolgenden zwei Wochen für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.
Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Hiermit sind die Folgen eines Feldverweises durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt. Die Landesverbände sind berechtigt, entsprechend den für die Regionalliga West gem. § 10a geltenden Maßgaben für alle oder einzelne Spielklassen des Landesverbandes durch Durchführungsbestimmungen festzulegen, dass Spieler nach Zeigen von jeweils fünf gelben Karten automatisch gesperrt sind.

Autor:

Holger Crell aus Wattenscheid

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