Geschichte von Wesel - Wie die Weseler Bürger sich eine Ordnung gaben (2)

Schon 1372 hatten die Weseler Bürger ein gespaltenes Verhältnis zur Stadt Bocholt.
Damals beschloß der Weseler Rat folgendes
- Kein Weseler Bürger darf mit Bocholtern Handel treiben -

Dies ist nach Läuten der Glocke mit der Gemeinde beschlossen: Es dürfen weder Bürger noch Bürgerinnen, noch jemand, der in Wesel wohnhaft ist, Waren nach Bocholt liefern.
Ebenso dürfen keine Waren verkauft werden, die dann von Käufern nach Bocholt gebracht werden. Verstöße gegen dies Ordnung oder einige Punkte derselben werden mit zehn Mark, zahlbar mit den in Wesel üblichen Zahlungsmitteln, die an den Bürgermeister für die Stadt zu entrichten sind, für jeden Fall bestraft.
Ferner wird das Bürgerrecht für die Dauer von drei Jahren aberkannt. Diese Frist verlängert sich für jeden Verstoß um die gleiche Dauer. Das gilt nicht für den Fall, daß der , der die Ware kaufte, schwor, die Waren nicht Bocholtern zugute kommen zu lassen. Der Verkäufer ist dann entlastet.
Würde jemand von unseren Bürgern etc. nach Bocholt reisen und würde er dort inhaftiert oder anderweitig belangt, kann er nicht auf die Hilfe der Stadt Wesel rechnen.

Der Grund für die Feindschaft mit Bocholt ist mir leider nicht bekannt. Es können Zollkriege bzw. auch Feindschaften der Herren der Städte; Wesel gehörte damals zum Grafen von Kleve, gewesen sein. Ähnliche Fehden gab es damals auch mit Griethausen und Büderich.

Autor:

Richard Wolsing aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.