Kennzeichen gelten im gesamten EU-Ausland, mit und ohne Trennstrich

Aktuell tauchen wieder verstärkt Gerüchte auf, wonach im angrenzenden europäischen Ausland Bußgelder für Kfz-Halter verhängt worden sein sollen, weil das Nummerschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmte. Ursache der Aufregung ist ein simpler schwarzer Strich, der auf den alten Nummernschildern den Verwaltungsbezirk von der Erkennungsnummer trennte (also z. B. „WES-EL 100").

Mit der Umstellung auf die Eurokennzeichen fiel dieser Trennstrich auf den Nummerschildern weg, wurde jedoch in der Zulassungsbescheinigung - der besseren Lesbarkeit halber - weiterhin gedruckt. Den Gerüchten zufolge störte sich die Polizei in Italien und Österreich an dieser fehlenden Übereinstimmung und bat Kfz-Halter zur Kasse. Ob es solche Fälle nun tatsächlich gegeben hat, ist unbekannt.

Dem ADAC ist bei 18 Millionen Mitgliedern jedoch kein derartiger Fall bekannt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt hierzu dann auch ganz klar Entwarnung: „Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig."

Die EU-Mitgliedstaaten wurden im Juli 2012 über die gleichberechtigte Schreibweise (mit und ohne Trennungsstrich) in den Zulassungsbescheinigungen informiert. Mögliche „Irritationen" bei der Eingabe von Daten in EG-Kontrollgeräte und bei sonstigen Kontrollen wurden damit beseitigt.

Ein Umtausch der Zulassungsbescheinigung unter Änderung der Schreibweise ist insofern keinesfalls notwendig und wäre zudem kostenpflichtig. Beide Schreibweisen mit und ohne Bindestrich sind nach wie vor gleichberechtigt, insoweit besteht für Kfz-Halter kein Handlungsbedarf.

Gleichwohl werden in den Zulassungsbescheinigungen im Kreis Wesel seit dem 23. August keine Trennstriche mehr gedruckt. Damit entsprechen die Zulassungsbescheinigungen der Schreibweise der Kennzeichenschilder. Wer jedoch trotz der fehlenden Notwendigkeit einen gebührenpflichtigen Umtausch der Zulassungsbescheinigung wünscht, kann diesen gerne in den Zulassungsstellen des Kreises Wesel beantragen.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von 7.30 bis 16.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.

Telefon in Wesel: 0281-207 4455 und in Moers 02841- 202 1234.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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