Kreiswahlleiter: Briefwahl-Antrag bis Freitag möglich!

„Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer NRW in den kommenden fünf Jahren regiert“, so Kreiswahlleiter Lars Rentmeister. Er appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag wählen zu gehen, „denn eine lebendige Demokratie braucht die aktive Beteiligung an der Wahl.“

Und die Wahl ist wichtig, weil der Landtag die Weichen für folgende Entwicklungen, die alle Menschen in Nordrhein-Westfalen in zentralen Lebensbereichen betreffen stellt: Kinderbetreuung und Schulen, Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Städte, Straßenbau und Hochschulwesen, Verbraucherschutz und Industriepolitik, Kultur, sozialen Zusammenhalt und Vieles mehr.
Bei der letzten Landtagswahl am 9. Mai 2010 lag die Wahlbeteiligung nur bei 59,3 Prozent, nachdem sie 2005 noch 63 Prozent betragen hatte.

Da Wahlen das Herzstück der Demokratie sind, hofft Rentmeister auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung, denn „niemand sollte die Chance verpassen, über die Zukunft des Landes selbst mitzubestimmen.“

Die Briefwahl kann grundsätzlich noch bis Freitag, 11. Mai, 18 Uhr beantragt werden.

Zur Urnenwahl am Wahltag sind die Wahllokale am 13. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Dazu sollte man seine Wahlbenachrichtigung und vorsorglich auch einen Ausweis mitbringen.

Doch auch wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr aufzufinden ist, bleibt das Wahlrecht erhalten: „Dann hat sich der Wähler im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand auszuweisen“, erläutert der Kreiswahlleiter.

Da jeder Wähler zwei Stimmen zu vergeben hat, gibt es auf den Stimmzetteln auch zwei Spalten: Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger in der linken Spalte den oder die Wahlkreisabgeordnete(n). Direkt gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler in der rechten Spalte für die Landesliste einer Partei. Einzelbewerbungen ohne Landesliste stehen am Ende des Stimmzettels auf der linken Seite.

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis wird die Landeswahlleiterin noch in der Wahlnacht bekanntgeben.

Für die Wahlkreise 57, 58 und 59 stellt der Kreiswahlausschuss des Kreises Wesel am Mittwoch, 16. Mai, 15 Uhr, im Kreishaus Wesel das amtliche Endergebnis in öffentlicher Sitzung fest.
Auf Landesebene erfolgt dies durch den Landeswahlausschuss.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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