Dichtigkeitsprüfung: Kreis warnt vor "Kanal-Haien"!

Diese Fachleute sind mit einer Prüfungs-Lizenz ausgestattet. | Foto: Kreis Wesel
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Ausführlich informierte Manfred Krebber vom Fachdienst Wasser und Abfallwirtschaft des Kreises jetzt den Umwelt- und Planungsausschuss über Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen. Diese sind nach dem Landeswassergesetz vorgeschrieben. Abgesehen von Xanten haben die übrigen 12 Städte und Gemeinden die bis 31.12.2015 bestehende Frist allerdings bereits per Satzung verlängert, was bis längstens 2023 geht.

Nachdrücklich warnte er vor Kanalhaien und empfahl jedem, sich vor einer eventuellen Auftragsvergabe bei den Kommunen kundig zu machen. Das LANUV (http://www.lanuv.nrw.de/) und die Kreishandwerkerschaft können mit Listen von zertifizierten Firmen weiterhelfen. Zusätzliche Informationen erhält man auch auf der Internetseite des Ministeriums unter www.buergerinfo-abwasser.de

Für Kleinkläranlagen endet die Frist am 31.12.2015. In Wasserschutzzonen gelten die vorgezogenen Fristen der Ortssatzungen, die teilweise schon 2011 beginnen.

Die Kreisverwaltung verfolgt das Ziel, mit allen kreisangehörigen Kommunen eine einheitliche Vorgehensweise zur Umsetzung der Vorschrift festzulegen.

Gesetzlich geregelt ist, dass Grundstückseigentümer ihre im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen auf Dichtigkeit prüfen lassen müssen. Bei Änderungen an den Leitungen muss diese Prüfung sofort durchgeführt werden, bei bestehenden Leitungen gilt eine Frist bis zum 31.12.2015. Allerdings können die Kommunen diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen per Satzung gebietsweise bis längstens 2023 verlängern, wovon 12 kreisangehörige Kommunen bereits Gebrauch gemacht haben.

Grundstückseigentümer sollten daher nicht überstürzt handeln, sondern sich zunächst bei ihrer Kommune informieren, wann die Prüfung laut Ortssatzung tatsächlich notwendig ist, bzw. wie die Prüfung durchzuführen ist und welche Unterlagen anschließend vorzulegen sind.

Dem Kreis liegen bereits erste Hinweise auf Kanalhaie vor, die derzeit verstärkt von Tür zu Tür gehen, um ihre Dienste anzubieten. Diese erstrecken sich oft nicht nur auf die Dichtheitsprüfung selber, sondern umfassen auch gleich erforderliche Sanierungsarbeiten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten.

Vom Gesetzgeber gefordert wird zunächst nur die eigentliche Dichtheitsprüfung. Für die Behebung dabei festgestellter Mängel gelten unterschiedliche Fristen, abhängig von Art und Umfang des Schadens. Nur in einigen Fällen wird eine umgehende Sanierung der Leitungen notwendig sein. Auch hier bieten die Kommunen ihren Bürgern umfangreiche Hilfestellung und Beratung an. Einige Städte und Gemeinden haben die Grundstückseigentümer bereits schriftlich informiert, viele stellen Informationen im Internet zu Verfügung.

Die Betreiber von Kleinkläranlagen können sich zudem an den Kreis Wesel wenden, der für die Überwachung dieser – in der Regel im Außenbereich liegenden –Grundstücke zuständig ist. Auch der Kreis wird die betroffenen Grundstückseigentümer zudem schriftlich über alles Notwendige informieren.

Grundsätzlich gilt: Erst informieren – dann handeln! Nur so kann man sich vor unseriösen Unternehmen schützen, durch Zusammenarbeit mit Kommunen oder Nachbarn Kosten sparen und Probleme vermeiden.

Diese Fachleute sind mit einer Prüfungs-Lizenz ausgestattet. | Foto: Kreis Wesel
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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