Die Stadt Wesel sucht Bewerberinnen und Bewerber fürs Schöffen- und Jugendschöffenamt

 Die Amtszeit der derzeit tätigenSchöffen und Jugendschöffen bei den Amts- und
Landgerichten endet am 31. Dezember 2018. Im ersten Halbjahr 2018 erfolgt daher 
bundesweit bei den Gemeinden dieVorauswahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023.

Für die Neuwahl von ehrenamtlich tätigen Jugendschöffen und Schöffen sieht die Stadt Wesel jetzt Bewerbungen aus der Wesele rBevölkerung entgegen. Die Bewerbungen müssen bis zum 30. April 2018 bei der Stadtverwaltung eingehen.

Ansprechpartner in Erwachsenenstrafsachen ist bei der Stadt Wesel der Rechtsservice, 
Klever-Tor-Platz 1, Telefon 0281 / 203 2510 und203 25 11, in Jugendstrafsachen das Team
Kinder- und Jugendförderung, Telefon 0281 / 203 25 67.

Nach Eingang der Bewerbungen werden die entsprechenden Vorschlagslisten mit den 
geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern dem Rat (für das Schöffenamt) bzw. dem 
Jugendhilfeausschuss (für das Jugendschöffenamt) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorschlagslisten sollen dabei die doppelte Anzahl der benötigten Personen umfassen. Für die Stadt Wesel werden demnach 36 Kandidatinnen und Kandidaten als Haupt- und Hilfsschöffen sowie 18Kandidatinnen und Kandidaten als Jugendschöffen vorgeschlagen.

Im Herbst 2018 tritt beim Amtsgericht Wesel der sogenannte Vertrauensausschuss als 
Schöffenwahlausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wesel aus den Vorschlagslisten wählt.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Ausbildung, die während der 
Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfange und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter bekleiden.Wer sich für dieses Amt bewirbt, sollte über ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie – wegen der oft langen Sitzungsdienste – über körperliche Eignung verfügen.

Gewählt werden können nur deutsche Staatsangehörige, die in Wesel wohnen, am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.Die gesetzlichen Bestimmungen nennen eine Reihe von Ausschließungsgründen, z. B. für Personen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden.

An die Schöffen der Jugendgerichte werdenbesondere Anforderungen gestellt. Sie sollen 
erzieherisch befähigt und in derJugenderziehung erfahren sein. Neu bewerben müssen sich auch alle Weseler, die in der laufenden Amtsperiode das Schöffenamt ausüben und dies auch künftig wieder tun möchten, denn die Amtszeit verlängert sich nicht automatisch.

Einen Bewerbungsvordruck fürErwachsenenstrafsachen sowie ein Formular für Jugendstrafsachen kann auf der Internetseite der Stadt Wesel unter Stadtverwaltung Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel,  Telefonzentrale0281/203-0,  Internet: http://www.wesel.de oder per E-Mail: poststelle@wesel.de.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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