Corona-Krise: Betroffene Vereine können Soforthilfe beantragen!
KSB Wesel informiert: Hilfspaket NRW gilt auch für gemeinnützige Vereine

Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind auch im Kreis Wesel viele Sportvereine unternehmerisch tätig und haben wegen der Corona-Krise ebenfalls mit Einnahmeverlusten zu kämpfen. Betroffenen Vereine können nun ebenfalls über die NRW-Soforthilfe 2020  finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen. | Foto: KSB Wesel Logo.
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  • Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind auch im Kreis Wesel viele Sportvereine unternehmerisch tätig und haben wegen der Corona-Krise ebenfalls mit Einnahmeverlusten zu kämpfen. Betroffenen Vereine können nun ebenfalls über die NRW-Soforthilfe 2020 finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen.
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Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind auch im Kreis Wesel viele Sportvereine unternehmerisch tätig. Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16. März kommt es hier zu massiven Einnahmeverlusten.

Dem gegenüber stehen viele Fixkosten wie Mieten oder Personalkosten. Als gemeinnützige Organisationen dürfen Vereine aber nur in einem begrenzten Umfang Rücklagen bilden und können somit schnell in Rückzahlungsschwierigkeiten geraten.

Soforthilfe beantragen

Betroffenen Vereine können über die NRW-Soforthilfe 2020 seit Freitag, 27. März 2020 finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen, hier (www.wirtschaft.nrw/corona)

Zahlreiche Trainerinnen und Trainer beziehungsweise Übungsleiterinnen und Übungsleiter bestreiten zumindest Teile ihres Lebensunterhaltes durch Tätigkeiten in einem, häufig aber auch in mehreren Sportvereinen. Durch die Einstellung des sportlichen Lebens sind diese Einnahmemöglichkeiten schlagartig weggebrochen.

Kurzarbeitergeld

Hier besteht für die Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen, um voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen im Verein vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken.

Umfangreiche Informationen hierzu erhalten die Vereine hier (https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld?pk_content=Brand&pk_campaign=Kurzarbeitergeld_Corona&pk_source=Google_Paid&pk_medium=TextAd)

FAQ-Katalog

Für die zahlreichen aktuellen Fragen der Sportvereine hat der Landessportbund NRW die zentrale Mailadresse (vibss@lsb.nrw) eingerichtet. Die dort eingehenden Fragen sind mitsamt Antworten in einem FAQ-Katalog hier eingestellt (https://www.lsb.nrw).

KSB Wesel sagt Versammlung ab

Auf Grund der aktuellen Situation sieht sich der KSB Wesel leider gezwungen, die für den 7. Mai 2020 geplante Mitgliederversammlung abzusagen. Die Mitgliederversammlung 2020 wird auf einen unbekannten Termin verschoben. Der KSB wird seine Mitglieder frühzeitig über einen neuen Termin informieren und bittet um Verständnis.

Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind auch im Kreis Wesel viele Sportvereine unternehmerisch tätig und haben wegen der Corona-Krise ebenfalls mit Einnahmeverlusten zu kämpfen. Betroffenen Vereine können nun ebenfalls über die NRW-Soforthilfe 2020  finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen. | Foto: KSB Wesel Logo.
Auf Grund der aktuellen Situation sagt der KSB Wesel die für den 7. Mai 2020 geplante Mitgliederversammlung ab. | Foto: LK-Archiv
Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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