Bilanz 2022 im EN-Kreis
519 Menschen erhielten Einbürgerungsurkunden

In Witten wurden gleich zwei Einbürgerungsfeiern abgehalten. | Foto:  Jörg Fruck
  • In Witten wurden gleich zwei Einbürgerungsfeiern abgehalten.
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Die Ausländerämter der Kreisverwaltung und der Stadt Witten haben im letzten Jahr 519 Einbürgerungsurkunden übergeben, 150 mehr als 2021.

Für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter meldet die zuständige Kreisverwaltung 259 neue Staatsbürger, Vorjahr 213. Für Witten lauten die Zahlen 260, Vorjahr 156.

Spitzenreiter Hattingen

Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter waren Hattingen (59), Schwelm (53) und Ennepetal (46), gefolgt von Wetter (29), Herdecke (28), Gevelsberg (27), Sprockhövel (12) und Breckerfeld (5). 49 Menschen wechselten in diesen Städten von der syrischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stärker vertreten waren Personen aus der Türkei (40), Polen (25), Italien (22), Ägypten (13), Rumänien (10), Irak (7), Griechenland (7) und Spanien (7).

42 Nationalitäten

Weitere Personen unter den insgesamt 42 Nationalitäten von drei Kontinenten waren unter anderem aus Vietnam und den Philippinen, Nigeria, Ukraine, Belgien und Frankreich.
Grundlage für eine Einbürgerung sind eine Vielzahl von Unterlagen, die im Laufe des Verfahrens vorzulegen sind. Dazu zählen Pass, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge. Ein Teil der Dokumente muss dabei aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden. Zudem werden über alle Antragstellerinnen und Antragssteller Auskünfte bei Verfassungsschutz und Polizei sowie aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie über die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind nachzuweisen.

Bekenntnis zur Verfassung

Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten mit dem Satz: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."

Autor:

Lokalkompass Witten aus Witten

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