Tandemverbot in Nahverkehrszügen: Blinde Radler müssen demnächst draußen bleiben?

Überrascht und verärgert zeigte sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen, ADFC NRW, über die für Anfang 2013 geplanten neuen Mitnahmebedingungen für Fahrräder im NRW-Nahverkehr. Demnach sollen zukünftig Tandems bei allen nordrhein-westfälischen Nahverkehrszügen draußen bleiben. „Das bedeutet für Blinde und andere auf Tandems angewiesene Behinderte faktisch einen Mobilitätsstopp außerhalb des Aktionsradius um die eigene Wohnung“, erläutert ADFC-Landesvorsitzender Thomas Semmelmann die besondere Brisanz des geplanten Verbotes. Während überall sonst daran gearbeitet werde, Behinderten die Teilnahme am normalen Leben so einfach wie möglich zu machen, würden hier ohne Not funktionierende Strukturen gleich NRW-weit zerstört, so Semmelmann weiter.
Die behaupteten Platzprobleme kann der ADFC nicht nachvollziehen. Die Mehrzweckbereiche der Nahverkehrszüge seien für Tandems ausreichend bemessen, wie die bisherige Praxis zeige. „Wir reden hier ja nicht über eine Massenerscheinung“, erklärt der ADFC-Vorsitzende, „und ein Tandem braucht letztlich weniger Platz als zwei Einzelräder.“ Der ADFC NRW hat sich nun an die Politiker in den regionalen Schienenverkehrszweckverbänden gewandt. Die müssen den Änderungen nämlich noch zustimmen und haben sich teilweise schon irritiert gezeigt, dass weder ADFC noch Behindertenverbände daran beteiligt wurden.

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Lokalkompass Witten aus Witten

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