So viel Geld bekommen Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland
Hartnäckig halten sich im Internet und in sozialen Netzwerken Gerüchte, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland mehr Geld bekommen als etwa Hartz-IV-Empfänger. Aber stimmt das eigentlich?
Zunächst einmal ist ein geflüchteter Mensch nicht mit einem Flüchtling nach dem Asylrecht gleichzusetzen. Dieses sieht folgende Differenzierungen vor: Menschen, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und nun in Deutschland ankommen, nennt man Asylsuchende. Sie beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und sind noch nicht als solche beim Bundesamt erfasst. Ist dies erfolgt, aber das Verfahren noch nicht entschieden, spricht man von Asylantragstellenden. Wird das Verfahren zu ihren Gunsten entschieden und sie erhalten eine Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz oder einen <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/SubsidiaererS/subsidiaerer-schutz-node.html">subsidiären Schutz</a> und dürfen in Deutschland bleiben, sind sie Bleibeberechtigte.
Maximal 135 Euro Taschengeld pro Monat
Asylsuchende oder -bewerber werden zunächst in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Versorgung. Das, was sie für das tägliche Leben brauchen, erhalten sie als Sachleistungen, solange sie in der Erstaufnahme-Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Dazu gehören:Sogenannte Grundleistungen (Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltswaren), Geldbetrag für notwendige persönliche Bedürfnisse ("Taschengeld"), Medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen, im Einzelfall auch weitere Leistungen. Die Höhe des Taschengeldes liegt zwischen 79 Euro und 135 Euro/Monat.
Asylbewerber bekommen vom Staat weniger Geld als Deutsche
Asylbewerber bekommen nicht mehr Geld als deutsche Bedürftige. Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten monatlich 416 Euro, alleinstehende Asylbewerber zwischen 214 Euro und maximal 354 Euro.
Wenn Asylbewerber nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, können die Grundleistungen auch ausgezahlt werden. Zum Beispiel erhalten Alleinstehende dann 216 Euro monatlich für Essen, Unterkunft und andere Grundbedürfnisse.
Medizinische Leistungen können Asylbewerber nur in Anspruch nehmen, wenn sie akut krank sind. Um Krankheiten vorzubeugen, erhalten sie auch Schutzimpfungen.
Ist das Asylverfahren abgeschlossen und der Mensch darf als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzbedürftiger in Deutschland bleiben, wird er mit Deutschen gleichgesetzt. Das heißt, er darf arbeiten und erhält als Arbeitssuchender eine Grundsicherung nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs II - also den Hartz-IV-Satz.
Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält Sozialhilfe. Die entspricht dem Hartz-IV-Satz.
Quellen: www.bundesregierung.de, BMAS
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