Bebauungsplan Klinik-Nord: Mischgebiet innerhalb Nördlicher Rundweg „Kernbereich“ (Part 7)

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Der Kernbereich, im Bebauungsplan hell-beige dargestellt, ist ein sog. Mischgebiet. In diesem Gebiet sollen keine Neubauten errichtet werden. Beim Altbestand (denkmalgeschützte Häuser) ist jedoch bei einigen Häusern das Baufenster enorm vergrößert worden, so z. B. bei Haus 9 und 10. Dazu steht in der Begründung des Plans: „Einzelne Bauflächen in den festgesetzten Mischgebieten bieten zudem Erweiterungsoptionen an, wenn am historischen Gebäudebestand aus brandschutztechnischen Gründen oder zur Gewährleistung der Barrierefreiheit notwendige Modernisierungen bei zu eng gezogenen Baugrenzen nicht möglich wären.“ Das scheint logisch zu sein, doch warum wurden die Baufenster um bis das Vierfache vom Gebäudebestand vergrößert? Dazu Bild 2 u. 3.
Mischgebiet bedeutet, dass neben der Nutzung Wohnen auch Kleingewerbe, Geschäfts-Büronutzug, Kultur, Einzelhandel etc., also nicht störendes Gewebe zugelassen ist.

Die denkmalgeschützte Klinikkirche, die seit vielen Jahren nicht mehr betreten werden darf, weil baufällig und deshalb auch eingezäunt ist, gehört eben falls zu diesem Mischgebiet. Der LVR hat wie viele andere Gebäude auch die Kirche regelrecht verkommen lassen. Siehe Bilder März 2010.

Alle Straßen im Kernbereich, Zur Festwiese, Zur Mulde, Brüchenweg, sind in der Planung als Privatstraßen gekennzeichnet. Wenn sich Straßen im Besitz einer Privatperson befinden, darf er auch die Regeln auf seinem Grundstück bestimmen, u. U. sind diese Straßen nur eingeschränkt benutzbar, ja sogar durch Beschilderung „Privatgelände – Betreten verboten“ die Benutzung ganz eingeschränkt werden. Selbst bei halböffentlichen Straßen, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen, ist es dem Besitzer dennoch möglich, z.B. das Parken o. ä. ganz oder auch nur teilweise zu verbieten.

Die in Grün dargestellten Flächen sind alle in der Legende als „Private Grünfläche“ und „Parkanlage“ ausgewiesen.

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Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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