Bürgerbegehren fordert Rücktritt von Rechtsdezernentin Jägers

Rechtsdezernentin Diane Jäger, arbeitet gegen anstatt für die Bürger | Foto: Stadt Bochum
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Mal wieder zeigt sich, dass der Rechtsdezernentin Jägers jedes Mittel recht ist, den Bürgerentscheid zum „Musikzentrum“ zu verhindern.

Obwohl §2 6. der Satzung der Stadt Bochum über die Durchführung von Bürgerentscheiden vorschreibt, dass die Vertreter des BÜRGERBEGEHRENs „MUSIKZENTRUM“ zu den Sitzungen der Ratsvertreter eingeladen werden müssen, damit diese das Begehren mündlich gegenüber den Ratsvertretern begründen können, hat die Rechtsdezernentin die Vertreter des Begehrens zu keiner der Sitzungen eingeladen.

Damit bringt Jägers klar zum Ausdruck, dass sie nicht daran denkt, dem Bürgerbegehren das Recht zur mündlichen Begründung des Begehrens einzuräumen.

„Eigentlich hat die Verwaltung die Verpflichtung das Bürgerbegehren zu unterstützen. So steht es im Gesetz (§ 26 (2) GO NRW) “, so Gregor Sommer, einer der Sprecher des Begehrens, „doch die Rechtsdezernentin hat immer deutlich gemacht, dass sie mit allen Mitteln verhindern will, dass die Bürger über das „Musikzentrum“ entscheiden.“

Bis heute hat das Bürgerbegehren keinerlei Information zum Antrag auf Bürgerentscheid von der Stadt erhalten. Das erreichte Quorum, die rechtliche Einschätzung der Stadt, die Beratungstermine der Gremien des Stadtrates über das Anliegen, all das musste das Begehren über die Presse und bzw. aus der Verwaltungsvorlage erfahren, die natürlich ebenfalls nicht von der Verwaltung übermittelt wurde.

„Eine Rechtsdezernentin, die in so eklatanter Weise die Rechte der Bürger mit Füßen tritt,“ sollte unverzüglich zurück treten oder von ihren Pflichten entbunden werden,“ fordert Christoph Nitsch.

Im Einzelnen beschwert sich das BÜRGEHBEGEHREN noch über folgende Punkte:

  • Dem Bürgerbegehren wurde zunächst von der Rechtsdezernentin die erforderliche Kostenschätzung verweigert (Schreiben der Stadt vom 13.07.12). Erst nach anwaltlicher Aufforderung wurde diese erstellt. Die darauf hin vorgelegte Kostenschätzung entspricht aber nicht ansatzweise den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Begründung, warum das Begehren unzulässig sein soll, wechselte bei der Stadt nach Belieben, wie man durch einen Vergleich der Begründung im Schreiben der Stadt vom 13.07.12 und der Begründung in der vorliegenden Verwaltungsvorlage erkennen kann. Gegenüber der Presse behauptet die Rechtsdezernentin sie hätte 6 Einwände gegen das Begehren, tatsächlich sind es jetzt doch nur 4. Dem BÜRGERBEGEHREN „MUSIKZENTRUM“ hat sie ihre rechtlichen Bedenken außer in der Kostenschätzung nie mitgeteilt. Und dort wird nur ein einziger Einwand genannt.
  • Im einstweiligen Verfahren zur Erhaltung der Platanen behauptete die Stadt, angeblich wäre das Begehren nicht wie erforderlich schriftlich angemeldet worden. War sie wirklich dieser Meinung, hätte sie dies bereits direkt beim Antrag auf Erteilung der Kostenschätzung mitteilen müssen. Entweder man wollte das BÜRGERBEGEHREN ins offene Messer laufen lassen oder zu diesem Zeitpunkt lag die schriftliche Anmeldung noch vor, von der heute behauptet wird, man hätte sie nie bekommen.
  • Ebenfalls wurde das BÜRGERBEGEHREN gezielt behindert. So wurde ihm die Herausgabe der Anlagen zum Ratsbeschluss vom 05.07.12 (insbesondere der Kostenkalkulationen nach DIN 276 und DIN 18960) verweigert. In einer späteren Klage gegen die Stadt Bochum, musste die Stadt einräumen, dass diese Rechtsposition unhaltbar ist und gab die Unterlagen dann doch heraus.*
  • Gegenüber der Presse teilte die Verwaltung nach Start der Unterschriftensammlung mit, sie wolle das Gespräch mit dem BÜRGERBEGEHREN suchen. Dies ist ebenfalls nie erfolgt.
  • „Das Verhalten der Rechtsdezernentin wurde auch von anderen Bürgerbegehren in gleicher Weise wahrgenommen“, so Wolfgang Hoinko. „Es bleibt festzustellen, das Bürgerbegehren hatte immer den Eindruck, die Verwaltung arbeitet gegen die Bürger anstatt für sie.“

    Im Übrigen hält das BÜRGERBEGEHREN die Begründung der Stadt, dass das Begehren unzulässig sei, für unzutreffend. Es hat zu diesem Zweck eine entsprechende Stellungnahme zu der vorliegenden Verwaltungsvorlage verfasst und den Ratsfrauen und -herren übermittelt.

    „Trotz des gescheiterten Einstweiligen Verfahrens, mit dem wir die Platanen retten wollten, schätzen wir unsere Chancen gut ein“, so Christoph Nitsch. „Man denke an das Windrad an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel, das am Ende des Verfahrens doch wieder abgerissen werden musste.“ Das BÜRGERBEGEHREN geht davon aus, dass die Chancen gut sind, dass das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, nachdem es sich mit der Angelegenheit in allen Einzelheiten beschäftigt hat.

    „Leider müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt eine gerichtliche Auseinandersetzung will. Die SPD hatte ja schon angekündigt, dass sie lieber vor Gericht als dem Bürgern scheitern will“, so Gregor Sommer, „entsprechend sammeln wir schon das Geld für die Gerichtskosten.“

    Wer spenden will, kann das auf folgendes Konto tun:
    advoprax AG
    Stichwort "Bürgerbegehren Musikzentrum"
    Kto. 828 100 465
    Postbank Dortmund
    BLZ 440 100 46

    Weitere Informationen zum "BÜRGERBEGEHREN MUSIKZENTRUM":
    http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum
    http://buergerbegehren-musikzentrum.de/

    * diese Klage musste nicht vom BÜRGERBEGEHREN geführt werden, da dieses die Unterlagen letztlich auf anderem Weg erhalten hat, sie wurde von einem hier nicht beteiligten Dritten geführt.

    Autor:

    Dr. Volker Steude aus Bochum

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