Ein Joint ist kein Freund
Du bist, was du rauchst ...

Gras

.. sagt ein Chinesisches Sprichwort. Na ja – andere Länder, andere Weisheiten.
In Deutschland weiß man „Du bist, was du isst“ – wenn dies auch nur eine Hypothese ist.

Nun aber zum eigentlichen Thema. Es geht um Cannabis. In der Medizin wird Cannabis zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt . In erster Linie bei chronischen.
Finde ich absolut in Ordnung. Wer ständig unter starken Schmerzen leidet, und diese auch mit Hilfe von Spezialisten nicht in den Griff bekommt – da sollte jedes Mittel zur Eindämmung recht sein.

Dass die Bundesregierung sich dazu entschieden hat, die „kontrollierte“ Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu gestatten, hat nicht etwa einen medizynischen Hintergrund. Wenn es auch vielleicht leicht abschätzend rüberkommt, in Wirklichkeit ist eine Wertschätzung damit gemeint. Die Bundesregierung ist nämlich der Ansicht, dass die bisherige Drogenpolitik zum Cannabis-Konsum an ihre Grenzen gerät und dass es so auf gar keinen Fall weitergeht. Trotz Verbote sei der Konsum von Cannabis angestiegen – von daher sollte man Verbote besser aufheben.
Kleines Beispiel - wilde Müllkippen. Würde es keine Verbote geben, würde es auch keine wilden Kippen geben und alte Autoreifen, Sondermüll und Schutt im Wald rumliegen.
Aber zurück zum Kippchen .. oder Kiffchen. Der Politik ist nicht entgangen, dass verunreinigtes Cannabis vom Schwarzmarkt mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. Und das will sie unterbinden.

Der Bundesregierung geht es also schlichtweg darum, die Qualität von Cannabis zu verbessern, sprich kontrollieren. Jetzt muss man sich das allerdings nicht so vorstellen, dass diese Qualitätskontrolle mit der des Winzers vergleichbar ist. Der Witz ist nämlich, dass der Winzer nur kurz inhaliert und nicht schluckt, sondern spuckt. Wer schon mal zu einem professionellen Weintasing geladen war, hat sicher mitbekommen, dass die Experten laufend spucken. Da wird nix auf ex runtergegurgelt – da wird degustiert .. so merkwürdig sich das auch anhört. Besonders vor Ort. 

Zurück zum Schwarzmarkt. Die Regierung gibt an zu wissen, dass Cannabis vom Schwarzmarkt häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. 
Bei der Vollstreckung oder Vorstellung des Gesetzes hat der Herr Lauterbach kundgegeben, dass Erwachsene künftig bis zu drei Pflanzen anbauen dürfen.
Nur wo hat er nicht gesagt. Auf dem Balkon im Blumenkasten oder wer einen Garten hat im Beet? Womöglich ist es sogar wünschenswert, dass im Vorgarten eine Reihe Cannabis blüht. Aber Vorsicht, ein Grower weiß was ihm blüht, wenn er mehr als drei Pflanzen aufpäppelt.
Das Gute daran – der Besitz von bis zu 25 Gramm soll zukünftig straffrei sein.

So – und das Beste kommt wie immer zum Schluss. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten!
Auch soll es ein Konsumverbot mit Abstand geben. Oder anders gesagt, ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen und Spielplätzen für Kinder wird eingeräumt ....

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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