Weg nach Karlsruhe ist frei: Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW nach Geldstrafe wegen "Leben des Brian"

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bochumer Amtsgericht bestätigt, wonach ein Mitglied der Initiative Religionsfrei im Revier 100 Euro Bußgeld zahlen soll, weil er gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen hat. Die Initiative zeigt seit 2013 regelmäßig am Karfreitag den Film das "Leben des Brian" gezeigt.

Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltung. Mehr als 750 Filmen stehen z. B. auf dem Index und dürfen nicht gezeigt werden. Die Filmvorführung war von Anfang an als gezielter Verstoß gegen das Feiertagsgesetz beabsichtigt.

Die gesetzlich geregelte klerikale Bevormundung verstößt nach Ansicht der Initiative elementar gegen die Grundrechte auf Religions-, Kunst- und Meinungsfreiheit. Ziel ist es, das Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Hierzu mussten zunächst die Möglichkeiten des normalen Rechtsweges ausgeschöpft werden. Das ist nun erreicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat den “Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde” gegen das Urteil “als unbegründet verworfen”. Die Initiative kann jetzt ihre Verfassungsbeschwerde einreichen.

Das Leben des Brian: Eric Idle - "Always Look On The Bright Side Of Life"

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.