ADAC rät
Maskenpflicht im Verbandskasten

Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandskasten das A und O.

PKW - Fahrer müssen in Deutschland Erste-Hilfe-Sets dabeihaben. In den Verbandskästen sollen nun auch zwei Masken enthalten sein.

Daneben gibt es zwei weitere Änderungen: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandskästen der neuen DIN genügt ein Dreieckstuch. Außerdem wurde das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen.
Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164
1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm,4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm,4Verbandpäckchen, 2 Gesichtsmasken
1 Verbandtuch,60 cm x 80 cm,6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
5 Fixierbinden,1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D,1 Rettungsdecke, 210 x 160cm,1 Erste-Hilfe-Schere,4 Einmailhandschuhe,1 Erste-Hilfe-Broschüre,2 Feuchttücher zur Hautreinigung,1 14-teiliges Fertigpflasterset
In Abständen immer wieder nachsehen, ob etwas abgelaufen ist, und dementsprechend erneuern.

Ist ein Verbandskasten beim Motorrad Pflicht?
Nein. Bei Motorrädern sowie auch bei Fahrrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mit zuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Taschen.

Quelle: ADAC

Autor:

Hildegard Grygierek aus Bochum

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