Mieterverein: Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz

Mieterverein Bochum e. V.

Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Wie können diese Schäden verhindert werden, wer ist verantwortlich, und wer muss was beweisen?

Vor allem im Winter treten oft Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in den Wohnungen auf. Der Vermieter ist zur Beseitigung dieser Schäden und Wohnungsmängel verpflichtet. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen kann der Mieter nicht nur die Beseitigung der Schäden fordern, sondern auch die Miete kürzen.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Mieter die Feuchtigkeitsschäden selbst verursacht bzw. hat er sie durch „falsches Wohnverhalten“ selbst zu vertreten, kann er nicht mindern. Leider ist die Schadensursache in vielen Fällen nicht ohne Heranziehung eines Fachmanns feststellbar. Der Mieterverein bietet seinen Mitgliedern einen entsprechenden Vor-Ort-Service durch einen geschulten Baubiologen an.

Unser dringender Rat: Keine Mietkürzung ohne vorhergehende Rechtsberatung vornehmen! Wer falsch mindert, riskiert unter Umständen die Kündigung des Mietvertrages.

Aber was kann getan werden, um Schimmelschäden zu verhindern?

Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Richtiges Heizen und Lüften kann helfen, viele der Schäden zu vermeiden. Richtig heizen und vor allem richtig lüften bedeutet:

Einmal täglich lüften genügt oft nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel vornehmen.

Bei Abwesenheit tagsüber ist das Lüften „3 x täglich“ nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es morgens und abends. Allerdings ist zu beachten, dass die Rechtsprechung vor Ort hier zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommt, was dem Mieter zumutbar ist. Die Bochumer Gerichte stellen höhere Anforderungen und gehen davon aus, dass viermaliges Lüften pro Tag durchaus zumutbar sei.

Nicht von einem Zimmer ins andere, sondern nach draußen lüften.

Nach dem Baden oder Duschen muss gelüftet werden. Der Wasserdampf darf sich nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen. Große Mengen Wasserdampf (zum Beispiel durch Kochen) möglichst sofort nach draußen weglüften. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, muss dieses Zimmer öfter gelüftet werden.

Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.

Wer ganz genau wissen will, wie Schimmelschäden entstehen und was getan werden kann, kann sich auf der Homepage des Mietervereins den kostenlosen Ratgeber "Feuchtigkeit" herunterladen: Ratgeberreihe des Mieterverein Bochum e. V.

Autor:

Michael Wenzel aus Bochum

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