Interview mit Fachanwalt Daniel Balzert aus Bochum
Wie ist das denn mit dem Weihnachtsgeld?

Herr Balzert, hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Gehalt?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Laut Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ bekommen auch nur 53 Prozent der deutschen Arbeitnehmer insgesamt ein 13. Gehalt.

Ist das Weihnachtsgeld dann lediglich Willkür des Arbeitgebers?

Tatsächlich ist das Weihnachtsgeld zunächst erst einmal eine freiwillige Leistung. Aber: Arbeiten Sie in einer Branche, für die ein Tarifvertrag gilt, ist dort meist auch ein fester Prozentsatz des Einkommens als dreizehntes Gehalt festgelegt. Und wenn es eine Regelung im Tarifvertrag gibt, haben auch alle Mitarbeiter, die dem Tarifvertrag unterfallen, einen Anspruch darauf. Gibt es keinen entsprechenden Vertrag und Sie haben aber schon mindestens dreimal vorbehaltlos Weihnachtsgeld bekommen, können Sie im Sinne der betrieblichen Übung auch einen Anspruch auf ein viertes Mal haben, selbst dann, wenn die Höhe jährlich variiert.

Bekommen dann auch Minijobber Weihnachtsgeld?

Ja, ein Anspruch auf Weihnachtsgeld für Teilzeitmitarbeiter und Minijobber ergibt sich aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung der Mitarbeiter. Hier wird die geleistete Stundenzahl für die Höhe der Zahlung berücksichtigt. Vorsicht: Überschreiten Sie als Minijobber den zulässigen Jahresverdienst kann Sozialversicherungspflicht bestehen.

Was gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit?

Da müssen wir zwischen Elternzeit und Mutterschutz unterscheiden: War ein Arbeitnehmer das ganze Jahr in Elternzeit und sein Beschäftigungsverhältnis hat geruht, hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ist aber eine Frau nicht anwesend, weil sie im Mutterschutz ist, gilt diese Zeit grundsätzlich immer als Beschäftigungszeit, sodass der Arbeitgeber ganz normal das Weihnachtsgeld zahlen muss.

Darf der Chef die Zahlung von Weihnachtsgeld einfach aussetzen?

Ob und wie der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld spontan streichen kann, lässt sich ohne einen Blick in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag nicht sagen. Aber bei diesen Fragen kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert weiterhelfen.

Autor:

Verena Balzert aus Bochum

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