Datenschutz sorgt für Verunsicherung
In Castrop-Rauxel sind Foto-Verbote bei der Einschulung kein Thema

Bei der Einschulung fotografieren oder nicht? Diese Frage stellte sich 1967 noch nicht.  | Foto: privat
  • Bei der Einschulung fotografieren oder nicht? Diese Frage stellte sich 1967 noch nicht.
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  • hochgeladen von Vera Demuth

Der erste Schultag ist ein großer Tag im Leben eines Kindes, der gern von Eltern zur Erinnerung im Bild festgehalten wird. Doch seit im Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, herrscht Verunsicherung bei einigen Schulen und Eltern in Deutschland. Zum Teil wird das Fotografieren gänzlich verboten. In Castrop-Rauxel scheinen sich die I-Dötzchen aber weiterhin auf ihre fotografischen Erinnerungen freuen zu dürfen.

"Bislang gab es bei uns kein Verbot, und auch diesmal ist keines geplant", sagt Christina Schreiber, kommissarische Leiterin der Elisabethschule. Die Problematik des Datenschutzes – insbesondere mit Blick auf das Verbreiten von Fotos im Internet und über soziale Netzwerke – sehen die Castrop-Rauxeler Grundschulen jedoch durchaus.
Deshalb wird zumindest an einigen der Grundschulen in den Begrüßungsreden auf das Thema Datenschutz hingewiesen. "In meiner Rede werde ich sagen, dass die Eltern daran denken sollen, dass es verboten ist, Fotos, auf denen andere Kinder mit abgebildet sind, in den sozialen Netzwerken zu teilen", erklärt Angela Goldbach, Leiterin der Wilhelmschule. Außerdem werde sie erwähnen, dass sie davon ausgehe, dass alle Eltern mit dem Fotografieren einverstanden seien oder ansonsten Bescheid sagen müssten.
Auch Karin Gaudigs, kommissarische Leiterin der Grundschule Alter Garten, wird in ihrer Rede "an die Vernunft der Eltern appellieren, Bilder nicht im Netz zu teilen", sondern innerhalb der Familie Dropbox oder Cloud zu nutzen. Ein Verbot fände Gaudigs auch aus der Perspektive einer Mutter bedauerlich. "Es wäre schade, wenn ich meinem Kind später nicht sein Einschulungsfoto zeigen könnte."
Karin Blaton, Rektorin der Grundschule Am Busch, sieht ein komplettes Fotografierverbot als schwierig an. "Wenn ich eines ausspreche und jemand zückt doch sein Handy, wie soll ich das denn ahnden?", fragt sie. "Ich werde mit einem deutlichen Hinweis auf den Datenschutz darum bitten, dass Eltern die Fotos nicht veröffentlichen, nur für ihren eigenen Gebrauch nutzen und möglichst nur ihr eigenes Kind ablichten."

Foto-Regeln

Die Bezirksregierung Münster hat zum Thema "Fotos vom ersten Schultag" einige Hilfestellungen veröffentlicht: https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/fotos_schule/index.html

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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