Sechs Monate keine Miete

Seit einem halben Jahr wartet Bianca Schick darauf, dass die Familie, der sie zum 1. Juni ihre Eigentumswohnung in Merklinde vermietet hat, Miete zahlt. Mittlerweile hat sie ein Verfahren beim Amtsgericht gewonnen, doch die Familie wohnt immer noch in der Wohnung, ohne zu zahlen.

„Der Mann geht arbeiten. Die finanzielle Situation der Familie schien in Ordnung zu sein“, erinnert sich Bianca Schick. Doch schon die Kaution habe die fünfköpfige Familie nie bezahlt. Nur eine einzige Mietzahlung sei überwiesen worden – um 100 Euro gekürzt.
„Außerdem hat sie den Kontakt abgebrochen, so dass wir sie nicht mehr erreichen konnten“, schildert Schick das Dilemma. Stattdessen gelang es der Wohnungsbesitzerin, zwei Vorvermieter der Familie ausfindig zu machen. „Sie haben mir genau die gleiche Geschichte erzählt.“
Daraufhin erstattete Schick Anzeige und schaltete einen Rechtsanwalt ein. Das Gerichtsverfahren hat sie bereits Mitte Oktober gewonnen. Es erging ein Versäumnisurteil inklusive Titel. Mit diesem Titel wandte die Wohnungsbesitzerin sich an einen Gerichtsvollzieher. „Doch in diesem Jahr passiert nichts mehr“, so Schick. Erst sei der 22. Dezember für die Räumung angesetzt gewesen, dann sei der Termin auf Anfang 2015 verschoben worden.
„Wir haben alles erfüllt, was man von uns verlangt hat“, ärgert sich Schick, dass sie immer noch nicht über ihre Wohnung verfügen kann. Sie hat den Eindruck, dass Geschädigten wie ihr nicht ausreichend geholfen wird.
Bianca Schick habe alles richtig gemacht und den Rechtsweg ausgeschöpft, erklärt Rechtsanwalt Christian Kretz von Haus & Grund Dortmund auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Die gesetzliche Mindestfrist, die ein Gerichtsvollzieher dem Schuldner bei der Räumung einer Wohnung einräumen müsse, betrage drei Wochen. „In diesem Fall kommt es mir ein bisschen lang vor, aber vermutlich ist es wegen der Feiertage“, so Kretz.
Früher hätten Räumungsverfahren allerdings noch länger gedauert. „Seit der Mietrechtsreform im Mai 2013 werden die Räumungsprozesse bereits beschleunigt und vom Amtsgericht vorrangig behandelt“, erläutert der Rechtsanwalt.
Kretz empfiehlt Wohnungsbesitzern, nicht zahlende Mieter nicht nur auf Räumung zu verklagen, sondern auch auf Erstattung der Zahlungsrückstände, und dies dann ebenfalls in den vor Gericht erwirkten Titel hineinschreiben zu lassen. Genau wie die Räumung laufe die Zwangsvollstreckung der Rückzahlung dann über den Gerichtsvollzieher. „Ob ein Wohnungsbesitzer Geld erhält, hängt allerdings davon ab, ob beim Mieter Geld vorhanden ist.“
Wenn man die Kontonummer des Mieters wisse, hätte man außerdem die Möglichkeit, eine Konto- oder Lohnpfändung vorzunehmen, so der Rechtsanwalt von Haus & Grund Dortmund.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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