Mord aus Heimtücke: Beschuldigter kommt in die geschlossene Psychiatrie
Gericht fällt Urteil wegen des Todes einer Frau im Bahnhof Voerde

Foto: Archiv; privat

In dem Strafverfahren (Sicherungsverfahren) gegen einen 28-jährigen Beschuldigten aus Hamminkeln hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen Sitzung am 28. Januar ein Urteil verkündet. Der Beschuldigte wurde (unbefristet) in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. 

Dies geht aus einer aktuellen Meldung des Landgerichts Duisburg hervor. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Beschuldigte am 20. Juli 2019 die am Bahnsteig wartende Frau in Tötungsabsicht vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Sie wurde von dem Zug erfasst und verstarb noch am Tatort. Zuvor war der Beschuldigte bereits mit anderen auf dem Bahnsteig wartenden Personen in Konflikt geraten.

Wörtlich heißt es: "Die Richter haben die Tat als Mord mit dem Merkmal der Heimtücke gewertet. Sie haben hierzu festgestellt, dass der Beschuldigte bei der Tat bewusst den Umstand ausnutzte, dass die Frau nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnete und sich deswegen hiergegen nicht zur Wehr setzen konnte."

Das Gericht habe dagegen das Merkmal der Mordlust nicht angenommen, so die Pressesprecherin des Landgerichts. "Die Richter konnten nicht feststellen, dass es dem Beschuldigten darum ging, sich durch die Tötung eines Menschen Befriedigung zu verschaffen."

Nach Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte die Tat aufgrund einerpsychischen Erkrankung beging. Schuldunfähigkeit konnte nicht ausgeschlossen werden. Eine unbefristete Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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