Kreis Wesel: Inzidenz lag drei Tage über 165
Einschränkungen gelten ab sofort

Aktuelle Corona-Regeln im Kreis Wesel. Plakat: Kreis Wesel
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  • hochgeladen von Anastasia Borstnik

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel lag seit Sonntag, 25. April, an drei nacheinander folgenden Tagen über dem Inzidenzwert 165. Dies hat das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung ausdrücklich festgestellt.

Damit gelten für den Kreis Wesel seit gestern, 29. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich ab einer Inzidenz von 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Private Kontakte

Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel
Der übrige Einzelhandel ist ab heute geschlossen. Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig.

Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Schulen
Schulen gehen ab Donnerstag, 29. April, in den Distanzunterricht.

Kindertagesbetreuung
KiTas und Kindertagespflegepersonen bieten seit Donnerstag, 29. April, nur noch eine Notbetreuung an.

Wann wieder außer Kraft?

Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Inzidenzwert von 165, so treten diese Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer Kraft. In diesem Falle wäre es der Freitag, 7. Mai. Je nachdem, wie hoch der Inzidenzwert danach liegen (ob unter 150, unter 100 oder 50), treten die jeweiligen Maßnahmen zu.  Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird dann gegebenenfalls Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

"Vierte Gesetz"

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Donnerstag, 22. April, verkündet, und trat am Freitag, 23. April, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt unter anderem die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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