Verantwortungsvolle Aufgabe: Bis 9. März als Schöffe in Dinslaken bewerben

Als Schöffe übernimmt man eine verantwortungsvolle Aufgabe. | Foto: Lisa Peltzer

von Lisa Mathofer

„Die breite Masse der Bevölkerung soll mitentscheiden und aus der Sicht der Gesellschaft urteilen“ - Das ist laut Marie Fürchtenicht der Grundgedanke, der die Rolle der Schöffen am Amtsgericht Dinslaken und Landgericht Duisburg begründet. Sie unterstützen die Richter bei der Urteilsfindung, vor allem mit Hilfe ihrer persönlichen Lebenserfahrung.

Auf dem Schreibtisch von Marie Fürchtenicht, Sachbearbeiterin des Jugendamtes in Dinslaken, liegen bereits einige Bewerbungen für das Ehrenamt des Jugendschöffen. Fünf davon werden die Chance bekommen, im Jahr 2019 im Dinslakener Gerichtssaal zu sitzen. Auch für das Amt der Schöffen im Erwachsenenstrafrecht werden fünf Ehrenamtliche gesucht. Zwei weitere Schöffen braucht das Landgericht in Duisburg.

Juristische Ausbildung ist nicht erforderlich

Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich, wenn man dieses Amt ausüben möchte. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die Interessierte erfüllen müssen. Wer den Bewerbungsbogen ausfüllt, sollte seinen Wohnsitz in Dinslaken haben und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein – Stichtag ist der 1. Januar 2019. „Außerdem darf ein Bewerber in den letzten zehn Jahren zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein oder aktuell ein Ermittlungsverfahren vor sich haben“, erklärt Fürchtenicht. Auch wer in der ehemaligen DDR bei der Stasi tätig war, ist vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Jugendschöffen sollten außerdem eine sogenannte erzieherische Kompetenz nachweisen können. „Das kann beruflich etwas als Ausbilder oder ehrenamtlich als Jugendleiter sein“, sagt Fürchtenicht.

Rat sucht im Spätsommer Schöffen für neue Amtszeit aus

Mit ihrer Kollegin prüft sie bei allen Bewerbern, ob diese Voraussetzungen zutreffen. Die Bewerber, die für das Schöffenamt geeignet sind, schlagen sie einem Wahlausschuss des Gerichts vor. Dieser Rat sucht dann im Spätsommer dieses Jahres die Schöffen für die neue Amtszeit aus. Anfang 2019 werden dann die Gerichtstermine gelost, bei denen die neuen Schöffen miturteilen dürfen. Eine Aufgabe, deren Relevanz sich die Ehrenamtlichen durchaus bewusst sein sollten. In jedem Gerichtsprozess sitzen im Regelfall zwei Schöffen. Ziehen sie sich mit den Richter zur Urteilsfindung zurück, haben sie das gleiche Stimmrecht, können den Richter theoretisch auch überstimmen.
„Jeder Schöffe wird ungefähr fünfmal im Jahr zur Urteilsfindung hinzugezogen“, sagt Marie Fürchtenicht. Das Erscheinen bei diesen Terminen ist Pflicht, nur bei Krankheit ist ein Fehlen mit Attest entschuldigt. Auch der Urlaub sollte also früh genug an die Gerichtstermine angepasst werden. Wer durch sein Ehrenamt als Schöffe einen Verdienstausfall hat oder vom Beruf freigestellt werden muss, wird vom Gericht entsprechend entschädigt. Laut Fürchtenicht sind diese Fälle „gesetzlich genau geregelt“. Das Ehrenamt ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Alle wichtigen Infos finden sich online

Wer sich als Schöffe für das Jahr 2019 bewerben möchte, kann das noch bis zum 9. März bei der Stadt Dinslaken tun. Die Bewerbungsformulare, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Interessierte online auf www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/schoeffen. Zudem erteilt Marie Fürchtenicht gern weitere Auskünfte unter Tel. 02064/66-737 oder per E-Mail an marie.Fuerchtenicht@Dinslaken.de.

Autor:

Lokalkompass Dinslaken-Voerde-Hünxe aus Dinslaken

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