Einigung mit VBHG erzielt
RAG bietet eine Entschädigung für bergbaubedingte Erschütterungen an

Die RAG bietet jetzt eine Entschädigung für bergbaubedingte Erschütterungen an. | Foto: Symbolbild
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Die RAG bietet jetzt eine Entschädigung für bergbaubedingte Erschütterungen an. Anspruchsberechtigt sind bestimmte Wohnlagen im Bereich der ehemaligen Bergwerke West, Prosper-Haniel, Lippe, Auguste Victoria und Ost für den Zeitraum vom Jahr 2008 bis zur Stilllegung des Bergwerks.

Der untertägige Steinkohlenabbau im Ruhrgebiet führte an der Tagesoberfläche zeitweise zu wiederkehrenden Erschütterungen. Häufigkeit, zeitliche Dichte und Intensität fielen regional unterschiedlich aus. An einzelnen Standorten waren diese Erschütterungen sehr deutlich zu spüren.

Die RAG Aktiengesellschaft hat sich mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) nach intensiven Verhandlungen nun dahingehend geeinigt, dass für die in der Vergangenheit aufgetretenen bergbaulich verursachten Erschütterungswirkungen eine finanzielle Entschädigung für die so entstandene Wohnwertminderung (§ 906 Abs. 2 BGB) geleistet werden soll.

Die mit dem VBHG erzielte Übereinkunft sieht Zahlungen in Höhe von bis zu 200, 400 oder 800 Euro vor. Die Grundlage bildet ein Pauschal-System, das einerseits die Ergebnisse der entsprechenden Musterprozesse des VBHG berücksichtigt und zum anderen die regional unterschiedliche Ausprägung der Erschütterungen miteinbezieht. Die RAG Aktiengesellschaft bietet darüber hinaus Eigentümern, Mietern und Wohnungsberechtigten, die nicht vom VBHG vertreten werden, aber ebenfalls in der Vergangenheit von solchen Erschütterungen betroffen waren, eine Entschädigung je betroffener Wohneinheit zu den gleichen Konditionen an.

Die pauschale Einmalentschädigung wird unabhängig von der Anzahl der in einer Wohneinheit konkret lebenden Personen einmalig und abschließend pro Wohneinheit zur Abgeltung sämtlicher Beeinträchtigungen des Wohnwertes durch bergbaulich verursachte Erschütterungen gezahlt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für den Zeitraum vom Jahr 2008 bis zur Stilllegung des jeweiligen Bergwerks. Erschütterungen und daraus eventuell resultierende Ansprüche vor dem Jahr 2008 sind nach übereinstimmender Rechtsauffassung verjährt. Entschädigungsanträge gemäß § 906 Abs. 2 BGB können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Spätere Antragstellungen finden keine Berücksichtigung mehr. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes besteht nicht.

Das Online-Formular für den Antrag auf Entschädigung hat die RAG Aktiengesellschaft auf ihrer Internet-Homepage auf rag.de/wohnwertminderung/ veröffentlicht.

Ob die Wohneinheit in einem Bereich mit hoher Betroffenheit liegt und somit eine Entschädigung zukommen kann, ist auch im Bürgerinformationsdienst der RAG Aktiengesellschaft auf bid.rag.de/ zu erfahren.

Hinweise:
Wenn das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit in einem Bereich mit hoher Betroffenheit liegt, ist die Einreichung einer Meldebescheinigung (Nachweis der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt für den jeweiligen Betrachtungszeitraum) des Antragstellers zur weiteren Bearbeitung des Antrags zwingend erforderlich. Die anfallenden Gebühren für die Meldebescheinigung werden erstattet. Eine Meldebescheinigung ist nur für den Antragsteller und nicht für eventuell vorhandene, weitere Mitbewohner erforderlich. Eine Wohneinheit ist eine aus mehreren Räumen bestehende Einheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Eine Wohneinheit kann also ein einzelnes Haus sein oder eine einzelne Wohnung innerhalb eines Wohnhauses.

Für eine Entschädigung kommen nachstehend aufgeführte Regionalbereiche in Betracht:

Ehemaliges Bergwerk West:
Zeitraum 2008 bis 2010
Rheinberg-Millingen, Rheinberger Heide, Rheinberg-Annaberg, Rheinberg (Innenstadt West)
Zeitraum 2008 bis 2012
Kamp-Lintfort (Lintfort)

Ehemaliges Bergwerk Prosper-Haniel:
Zeitraum 2008 bis 2018
Dinslaken-Grafschaft, Hünxe, Bottrop-Heidhof, Bottrop (westliches Holthausen)

Ehemaliges Bergwerk Lippe:
Zeitraum 2008
Dorsten/Altendorf-Ulfkotte

Ehemaliges Bergwerk Auguste Victoria:
Zeitraum 2008 – 2015
Haltern-Eppendorf, Haltern (Zum Büning)

Ehemaliges Bergwerk Ost:
Zeitraum 2008 – 2010
Kamen/Bergkamen-Overberge, Hamm (Bereiche von Pelkum und Herringen)

Quelle: RAG

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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